Sonderregeln bei der betrieblichen Urlaubsplanung für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte Menschen gelten im Arbeitsleben besondere Schutzvorschriften, die darauf abzielen, ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu erleichtern und ihre Gesundheit zu fördern. Dazu gehören auch spezielle Regelungen bei der Urlaubsplanung, die sicherstellen sollen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt werden. 1. Zusätzlicher Urlaub: Nach § 208 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf …
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