Ob Azubi oder Einstellung eines schwerbehinderten Menschen, hier finden Sie Hilfe: Bereits 2022 wurden bundesweit im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes die sogenannten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Leider ist diese nützliche Einrichtung noch recht unbekannt. Das ist jedoch sehr schade, da sie dazu betragen kann, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu unterstützen.
Hilfe im Bürokratiewust für Arbeitgeber
Die EAA wurden eingerichtet, um Firmen und Arbeitgebern bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Anlaufstelle zu dienen. Sie vermitteln die Arbeitgeber mit Ihren Anfrage an die zuständige Leistungsbehörde und unterstützen auch direkt bei der Beantragung von Leistungen.
Und wie Sie auch als Schwerbehindertenvertretung wissen, ist diese Hilfe unerlässlich. Es gibt zwar viele Förderungen rund um die Beschäftigung von behinderten Menschen, doch sind diese kompliziert und unübersichtlich und auch in den einzelnen Bundesländern uneinheitlich. Da kann selbst der stärkste Wille zur Unterstützung der Arbeitgeber schnell schon zu Beginn scheitern.
Die EAA sucht die kurzen Wege
Die EAA sind regional aufgestellt und haben deshalb die Verbindungen zu den Integrationsämtern, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Versicherungsträgern und alle weiteren notwendigen Ansprechpartner. So sind sie in der Lage Betriebe durch die Förderlandschaft zu lotsen.
Die EAA beraten zu den Themen:
- Ausbildung,
- Einstellung
- Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderungen
- Unterstützungsangebote für die berufliche Teilhabe
- Vermittlung der richtigen Ansprechpersonen
Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr nicht weiß, ob und wie er Förderungen beantragen kann, weisen Sie ihn auf die EAA hin. Mit ihm zusammen können Sie sich dann zu den möglichen Hilfeleistungen informieren lasse. Auf Wunsch kommen die Mitarbeiter der EAA auch in Ihr Unternehmen.
Einen Wermutstropfen gibt es: Die Bundesländer haben die EAA bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Um herauszufinden wer für Ihre Dienststelle oder Ihr Unternehmen zuständig ist, müssen Sie deshalb über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) recherchieren. Unter https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/ sind jedoch alle Kontaktadressen zentral gesammelt.