Arbeitsunfall begründet kein Recht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsunfall begründet kein Recht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Ein Arbeitgeber aus Oberbayern beschäftigte einen Arbeitnehmer auf Basis eines befristeten Vertrags. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses