Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2
Das sind die verbindlichen Arbeitsschutzregeln zum Arbeiten in der Corona-Krise
Nun ist er da, der neue „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“. Er stellt konkrete Anforderungen an die ab sofort zu gewährleistenden Arbeitsschutzmaßnahmen in Zeiten der Corona-Krise. Die Maßnahmen sind verbindlich! Die Umsetzung wird kontrolliert. Verstöße sind „bußgeldbewährt“. So kosten nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung schon einzelne Verstöße gegen geltende Sicherheitsvorschriften 2.000 bis 5.000 Euro.
Die folgende Übersicht liefert Ihnen eine Praxisübersicht, mit der Sie einfach checken können, ob alle erforderlichen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.
Von A bis Z: Maßnahmen und Vorgaben zum Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2
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Arbeitsabläufe | Stellen Sie die Arbeitsabläufe auf den Prüfstand – auch im Rahmen neuer Gefährdungsbeurteilungen. Sie sind verpflichtet, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Ihre Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Auch bei Pausen, Schichtwechsel etc. und selbstverständlich bei der Anwesenheit am Arbeitsplatz. Büroarbeit soll nach Möglichkeit im -> Homeoffice erledigt werden.
Empfehlung: Stimmen Sie Schichtpläne und Pausenzeiten entsprechend ab. Teilen Sie immer dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten ein, soweit möglich. Gibt es in einem Team einen Krankheitsfall, braucht „nur“ dieses Team in Quarantäne geschickt zu werden. |
Baustellen, Außenarbeit | Wo möglich sollen Arbeiten „vereinzelt“ erledigt werden, der Gesetzgeber spricht von „vereinzeltem Arbeiten“. Wo nicht möglich, bilden Sie kleine, feste Teams, die möglichst immer dasselbe Fahrzeug nutzen. |
Betriebsanweisung | Erstellen Sie, falls noch nicht geschehen, eine Betriebsanweisung zum Thema „Hygieneschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern“. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie empfohlenes Muster finden Sie hier:
Hängen Sie die Betriebsanweisung in den Waschräumen bzw. an den Waschstellen und möglichst auch in den Aufenthalts- und Pausenräumen aus. Bei Baustelleneinsätzen legen Sie einen Ausdruck in die Baustellenmappe. |
Firmenwagen | Firmenwagen rüsten Sie mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie mit Papiertüchern und Müllbeuteln aus. |
Gefährdungs-
beurteilung |
Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung „Hygieneschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern“.
Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie empfohlenes Muster finden Sie hier: |
Grundregel | Fordern Sie Ihre Beschäftigten auf, niemals krank zur Arbeit zu kommen. Wer Symptome wie leichtes Fieber hat, soll den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich abgeklärt ist. |
Home-Office | Wo möglich, sollten Beschäftigte weiter aus dem Homeoffice arbeiten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), empfiehlt allerdings einen Wechsel mit Präsenzphasen im Werk oder Büro, da der Kontakt mit den Kollegen oder Vorgesetzten ein wichtiges Mittel zur guten Arbeitsorganisation und vor allem zur Stressbewältigung ist. |
Kommunikation | Als Arbeitgeber sind Sie aufgefordert, Ihre Beschäftigten aktiv darauf hinzuweisen, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsmaßnahmen und Hinweise werden von Ihnen „verständlich erklärt“ und können ggfs. auch „erprobt und eingeübt“ werden. Ich empfehle Ihnen entsprechende Aushänge und Hinweise in jeder Abteilung bzw. in jedem Arbeitsbereich.
è Weisen Sie Ihre Führungskräfte darauf hin, Verstöße gegen die Regeln (z. B. Verstoß gegen das Mindestabstandsverbot, obwohl aus arbeitsorganisatorischer Sicht kein Anlass hierzu bestand) sofort zu ahnden: Erst Ermahnung, dann – im Wiederholungsfall – Abmahnung. Bei hartnäckigen Verweigerern nach max. zweimaliger Abmahnung Kündigung). |
Niesen/Husten | Weisen Sie Ihre Beschäftige auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hust-Etikette“ bei der Arbeit hin (z. B. Aushänge):
· Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. · Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden. · Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen! · Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei ebenfalls von anderen Personen abwenden. |
Pausenräume | Stellen Sie Tisch und Stühle so weit auseinander, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern für Personen eingehalten werden kann. Das bedeutet auch: weniger Sitzplätze und flexiblere Pausenregelungen und Zugangsbeschränkungen. Möglich sind z. B. abteilungsspezifische Pausen |
Reinigungsintervalle | Die neuen Vorschriften sehen „verkürzte“ Reinigungsintervalle bei Räumen und Firmenfahrzeugen vor. Kurze (tägliche) Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. |
Sicherheitsabstand | Beschäftigte müssen einen Sicherheitsabstand von 1,5, Metern einhalten. Sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen.
Ihre Möglichkeiten: · Absperrungen · Markierungen (wie z. B. schon in Supermärkten zu sehen) · Zugangsregeln Wo dies nicht möglich ist, können Sie alternativ Trennwände installieren. Ist auch das nicht möglich, müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Nase-Mund-Bedeckungen zur Verfügung stellen. Ebenso Kunden und Dienstleistern. |
Vorsorge, arbeitsmedizinische | Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein Mitarbeiter zur Risikogruppe gehört (z. B. Vorerkrankung der Atemwege, Bluthochdruck, Diabetes, Alter über 60 Jahre) lassen Sie eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen, um dann die entsprechenden individuellen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Weisen Sie Ihre Beschäftigten daraufhin, dass beim Betriebsarzt für alle Beschäftigten individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren möglich ist. |
Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender | Stellen Sie für jeden Beschäftigten erreichbar (z. B. in jeder Abteilung, jeder Etage, jeder Halle etc.) Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender auf. Auch am Firmen- bzw. Gebäudeeingang. |
Werkzeuge | Werkzeuge personenbezogen zuteilen. Wo nicht möglich: Reinigung nach der Verwendung, bevor andere Beschäftigte die Werkzeuge nutzen. |