Immer wieder passieren Kranunfälle. So lassen sie sich leichter verhindern!
Ein Arbeitsunfall der sich am 2.5.2020 ereignet hat. Ein Mann ist mit Ladearbeiten beschäftigt. Er lädt mit einem Lkw-Kran fünf Meter lange Fichtenhölzer von einem Anhänger auf einen anderen Anhänger. Als er gerade einen 32 Zentimeter starken Stamm im „Kranmaul“ hat, läuft ein Mitarbeiter der Firma zwischen den beiden Anhängern durch, ohne sich beim Kranführer anzukündigen bzw. auf sich aufmerksam zu machen. Es kam, wie es kommen musste!
Der noch pendelnde Stamm traf den Geschädigten am Kopf bzw. der Schulter. Er erlitt hierdurch eine Gehirnerschütterung, Prellungen und eine Kopfplatzwunde und landete im Krankenhaus.
Wie lassen sich solche Unfälle verhindern?
Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen, heißt es. Wer sich absichtlich in Gefahr begibt, dem ist nicht zu helfen. Aber: Oftmals wissen Beschäftigte gar nicht, dass sie sich in einer Gefahrenzone bewegen. Aus diesem Grund kommt Ihrer Unterweisung große Bedeutung zu. Dazu sind klare Sicherheitsregeln für alle Beteiligten empfohlen, die offen kommuniziert werden und in den Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen Berücksichtigung finden.
Eine solche Anweisung für Kranführer wie für Beschäftigte, die sich in der Nähe befinden, hat sich folgende Sicherheitsanweisung bewährt:
Sicherheitsanweisung: Anheben und Handhabung von Material!
Sich unter einer schwebenden Last aufzuhalten oder hindurchzugehen oder in die Fall- und/oder Gefahrenzone zu gehen ist gefährlich, da die Last auf Sie fallen kann.
Das gilt für alle Beschäftigte
Eine schwebende Last ist ein Gegenstand, der vorübergehend angehoben wurde und über dem Boden hängt. Damit Sie jederzeit sicher sind, dürfen Sie:
- niemals ohne Genehmigung eine Absperrung für einen Bereich mit schwebender Last überqueren und
- müssen Sie den Anweisungen der für das Anheben verantwortlichen Person folgen;
- Sie müssen ein Halteseil verwenden, wenn Sie an der Hebetätigkeit beteiligt sind, und außerhalb der Fall- und Gefahrenzonen bleiben, sowie andere vor dem Zutritt zu warnen; und
- eingreifen, wenn Sie bemerken, dass eine Person die Fall- oder Gefahrenzonen betritt.
Sind Sie Kranführer, müssen Sie:
- sich weigern, mit dem Anheben der Last zu beginnen, wenn die Last nicht ordnungsgemäß gesichert ist und/oder kein Halteseil verwendet wird; und
- Den Betrieb unterbrechen, wenn eine Person in die Fall- oder Gefahrenzone eintritt.
Wenn Sie Vorgesetzter oder Verantwortlicher sind, müssen Sie:
- Sicherstellen, dass die Definition einer Fall- oder Gefahrenzone verstanden wird;
- Sicherstellen, dass geeignete Ausrüstung zur Verfügung steht, um eine Hebezone abzusperren und den Zugang zu verhindern, oder dass eine oder mehrere Personen im Bereich andere vor dem Zugang zur Fall- oder Gefahrenzone warnen;
- Sicherstellen, dass die richtige Ausrüstung für das Sichern und Anheben der Last verwendet wird, ebenso die Verwendung von Halteseilen; und
- Sicherstellen, dass Kontrollen vorhanden sind, um Personen am Zugang zur Fall- und/oder Gefahrenzone zu hindern.
Anschlagmittel im Blick
Beim Bewegen schwerer Lasten sind jegliche Notlösungen und Eigenkonstruktionen tabu. Der Betrieb muss stets über geeignete Anschlagmittel verfügen.
- Jedes Anschlagmittel (Gurte, Drahtseile, Ketten, Bänder etc.) muss mit seiner maximalen Tragfähigkeit gekennzeichnet sein; diese muss unbedingt beachtet werden.
- Anschlagmittel vor der Verwendung prüfen.
- Anschlagmittel vor Beschädigungen schützen, durch z. B. Kantenschoner.
- Beschädigte oder verschlissene Anschlagmittel sofort aus dem Verkehr ziehen.
- Das Bewegen von Lasten über Personen und ungeschützte Arbeitsplätze vermeiden.
Wichtig:
Anschlagmittel müssen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, geprüft werden. Das Prüfen bedarf einer befähigten Person. Detaillierte Hinweise zur Qualifikation befähigter Personen, die mit der Prüfung von Hebezeugen und Anschlagmitteln beauftragt werden, gibt Blatt 2 der VDI- Richtlinie 4068 „Befähigte Personen“.
Arbeitsschutzstandards Corona finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier. Bei Arbeitssicherheit heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Arbeitssicherheit heute Ihnen geben wird.