Betriebsarzt Pflichtstunden in Unternehmen
Betriebsarzt
So prüfen Sie, ob Sie eine ausreichende Anzahl an Betriebsärzten zur Verfügung stellen
Noch während der Corona-Krise hat die IG-Metall stichprobenartig überprüft, ob Betriebe in ausreichendendem Maß Betriebsärzte bzw. Betriebsarztstunden zur Verfügung stellen. Das Ergebnis: 1/3 der Betriebe erfüllen ihre Pflicht nicht. Doch wieviel Betriebsarzt muss es denn sein?
Grundsätzlich gilt: Ab dem ersten Arbeitnehmer ist ein Betriebsarzt Pflicht. Wenn sich aufgrund der ArbMedVV Angebots- oder Pflichtvorsorgen ergeben, sind die durchzuführen, ab dem ersten Beschäftigten. In Betrieben ab 10 Mitarbeitern greift nach der DGUV-Vorschrift 2 eine sogenannte Grundbetreuung und eine betriebsspezifische Betreuung durch Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. In wenig risikobehafteten Betrieben legt die Grundbetreuung eine Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem fest. Allerdings richtet sich die Einsatzzeit nach einer Liste der Betriebsärzte (WZ-Code). Die Betreuung ist immer betriebsbezogen und muss von Jahr zu Jahr neu vereinbart werden. Übrigens: Haben Sie einen Betriebsrat, Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung, haben diese Mitspracherecht.
Tipp
Hier können Sie eine Mustervorschrift herunterladen, um zu prüfen, ob eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist: https://bit.ly/2Y2Pm0W
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