Geräte mit leichten Defekten? Weisen Sie die Beschäftigten unbedingt auf Folgendes hin!
Arbeiten im Homeoffice, dann mal wieder im Betrieb. Eventuell sogar von unterwegs. Betriebs-Laptops stehen im Moment unter Dauerstress. Da wird schnell ein gebrochenes Ladekabel als „harmlos“ hingenommen. Doch auch wenn andere technische Geräte nur scheinbar leichte Defekte aufweisen, wird das von vielen Beschäftigten als wenig gefährlich erachtet. Eine Gefahr, die Sie in Unterweisungen ansprechen müssen! Und zwar, bevor es zu spät ist.
Hintergrund ist: Nach der Betriebssicherheitsverordnung steht jeder Arbeitgeber in der Pflicht, seinen Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Doch natürlich lässt sich über die Frage: „Beeinträchtigt denn schon ein leichter Defekt die Sicherheit“ trefflich streiten. Ab wann ist ein Mangel sicherheitsrelevant, wann ist er es nicht?
Besonders bei Defekten an Elektrowerkzeugen und anderen elektrischen Geräten ist die Gefahr groß, dass ein scheinbar nur leichter Defekt in seiner möglichen Wirkung völlig unterschätzt wird. Wenn z. B. die Isolierung eines Kabels durch Verschleiß oder Abknicken beschädigt ist, besteht die Gefahr eines Stromschlags.
Um die Beschäftigten zu sensibilisieren, weisen Sie in Ihren Unterweisungen auf folgende Punkte hin:
- Jedes Arbeitsmittel ist vor Benutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
- Ein Gerät mit einem sicherheitsrelevanten Mangel oder Defekt darf nicht mehr benutzt werden.
- Defekte und Mängel, auch erste Anzeichen dafür, wie etwa Schmauchspuren an Steckdosen, sind sofort dem Vorgesetzten zu melden.
- Defekte Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen und an einer separaten Stelle zu lagern, nötigenfalls wegzuschließen.
- Ist das nicht möglich, ist das Gerät deutlich als defekt zu kennzeichnen.
- Elektrogeräte dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft repariert werden. Nur nach einer Prüfung dürfen sie wieder in Betrieb genommen werden.
Es geht bei diesen Anweisungen übrigens nicht nur um Elektrogeräte. Auch ein stumpf gewordenes Messer hat einen Mangel und muss repariert, sprich geschärft werden (siehe Seite 7). Ebenfalls der eingerissene Spanngurt der Spreizsicherung einer Stehleiter ist ein Mangel und muss vor Weiterbenutzung der Leiter behoben werden muss.
Einen kostenlosen Download einer Checkliste zur Erstunterweisung finden Sie hier.
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