Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine betriebliche Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten. Sie wurde im Rahmen des Schwerbehindertenrechts eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Belange schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben berücksichtigt werden.
Die SBV hat verschiedene Aufgaben, zu denen unter anderem die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter gehört. Außerdem wirkt sie bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen mit. Darüber hinaus hat die SBV ein Mitbestimmungsrecht in allen Personalangelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen.
Damit ist die SBV ein wichtiger Partner für schwerbehinderte Beschäftigte und trägt dazu bei, dass diese im Arbeitsleben gleichberechtigt behandelt werden. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen, wenn sie eine bestimmte Anzahl schwerbehinderter Arbeitnehmer beschäftigen. Die SBV kann auch von einzelnen schwerbehinderten Beschäftigten bei Fragen oder Problemen kontaktiert werden.
Zurück zur Lexikon Index Seite