Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dies soll ihren Arbeitsplatz sichern und Diskriminierungen im Arbeitsleben entgegenwirken. Dieser Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Um einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, bedarf der Arbeitgeber einer besonderen Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes. …