Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf den gleichen Urlaub wie Arbeitnehmer ohne Behinderung. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr. Der Urlaubsanspruch schwerbehinderter Menschen kann jedoch höher sein, wenn dies im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Auch Zusatzurlaub steht schwerbehinderten Menschen zu. Dieser beträgt bei einer Schwerbehinderung ab einem GdB von 50 mindestens fünf Tage im Jahr. Bei einer Schwerbehinderung ab einem GdB von 60 erhöht sich der Zusatzurlaub auf mindestens zehn Tage im Jahr.
Der Zusatzurlaub soll die besonderen Belastungen ausgleichen, denen schwerbehinderte Menschen im Alltag und im Berufsleben ausgesetzt sind. Dazu gehören beispielsweise längere Arbeitswege aufgrund von Mobilitätseinschränkungen oder längere Erholungspausen.
Um den Zusatzurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen schwerbehinderte Menschen ihn bei ihrem Arbeitgeber beantragen und ihre Schwerbehinderung nachweisen. Eine Ablehnung des Zusatzurlaubs ist nur aus wichtigen betrieblichen Gründen möglich.
Insgesamt soll der Schwerbehindertenurlaub dazu beitragen, eine ausgewogene Work-Life-Balance zu schaffen und den besonderen Bedürfnissen schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben gerecht zu werden.
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