Die Schwerbehindertenversammlung ist eine Veranstaltung, die in Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten und/oder schwerbehinderten Auszubildenden mindestens einmal im Jahr stattfinden muss. Die Versammlung dient dazu, die Interessen und Anliegen der schwerbehinderten Mitarbeiter zu besprechen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen zu erarbeiten.
Auf der Schwerbehindertenversammlung werden die Vertreter der Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat sowie die Arbeitgeberseite zusammenkommen. Die Schwerbehindertenversammlung bietet den Schwerbehinderten die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen und ihre Anliegen zu besprechen. Dabei können Probleme im Arbeitsalltag angesprochen werden, aber auch Fragen zur Barrierefreiheit oder zu Möglichkeiten der Weiterbildung.
Die Schwerbehindertenversammlung ist auch ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Hierbei werden individuelle Lösungen erarbeitet, um die Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsprozess zu gewährleisten.
Die Schwerbehindertenversammlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gleichstellungspolitik. Sie trägt dazu bei, dass die Interessen und Bedürfnisse schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betriebsablauf einbezogen werden und bietet eine Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
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