Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung dauerhaft gehindert ist, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Grad der Behinderung (GdB) wird in einem Feststellungsverfahren durch das zuständige Versorgungsamt ermittelt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Hilfen und Vergünstigungen, wie zum Beispiel die Nutzung von Behindertenparkplätzen, Steuererleichterungen oder die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. Auch im Arbeitsleben gibt es besondere Regelungen wie den besonderen Kündigungsschutz oder die Möglichkeit, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Anspruch zu nehmen.
Eine Schwerbehinderung ist aber oft auch mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dazu gehören zum Beispiel eine eingeschränkte Mobilität oder die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden. Hier müssen oft besondere Maßnahmen ergriffen werden, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
In Deutschland leben rund zehn Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Eine inklusive Gesellschaft muss die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Schwerbehinderung anstreben und ihnen die notwendigen Hilfen und Leistungen zur Verfügung stellen, um eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
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