Amtszeit Schwerbehindertenvertretung
Die Amtszeit der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung (SBV) beträgt grundsätzlich vier Jahre. Die SBV wird von den wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebes gewählt. Dabei bestimmt die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb die Anzahl der zu wählenden SBV-Vertreter. Die SBV ist ein wichtiges Gremium, das die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb vertritt und sich für deren …