Das Hamburger Modell wurde erstmals in den 1990er Jahren von der Hansestadt Hamburg entwickelt und ist eine Sonderform des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es soll helfen, langfristige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden und die Wiedereingliederung von Beschäftigten in das Arbeitsleben zu unterstützen.
Das Besondere am Hamburger Modell ist, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betroffenem und Krankenkasse vorsieht. Während der Arbeitsunfähigkeit erhält der Mitarbeiter weiterhin sein Gehalt und wird von einem Arzt und einem Reha-Berater betreut. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, um den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers anzupassen und eine Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Das Hamburger Modell sieht verschiedene Phasen vor, in denen der Beschäftigte schrittweise wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Dabei werden beispielsweise die Arbeitszeit oder die Arbeitsaufgaben angepasst, um eine Überforderung des Mitarbeiters zu vermeiden.
Das Hamburger Modell hat sich als wirksames Instrument zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter erwiesen und wird mittlerweile auch in anderen Bundesländern und Unternehmen eingesetzt. Durch die frühzeitige Einbindung von Arbeitgeber, Krankenkasse und Reha-Berater kann eine schnelle und erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz erreicht werden.
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