Die Amtszeit der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung (SBV) beträgt grundsätzlich vier Jahre. Die SBV wird von den wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebes gewählt. Dabei bestimmt die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb die Anzahl der zu wählenden SBV-Vertreter.
Die SBV ist ein wichtiges Gremium, das die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb vertritt und sich für deren Belange einsetzt. Während ihrer Amtszeit hat die SBV verschiedene Aufgaben und Beteiligungsrechte, die im Schwerbehindertenrecht geregelt sind. Dazu gehören u. a. die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter, die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Eingliederungs- und Teilhabemaßnahmen für schwerbehinderte Menschen sowie das Recht, in allen personellen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, mitzubestimmen.
Nach Ablauf der Amtszeit kann die SBV wiedergewählt werden. Die regelmäßige Wahl der SBV ist wichtig, um die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb kontinuierlich zu vertreten und ihre Gleichbehandlung im Arbeitsleben zu gewährleisten.
Die SBV wird von den wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebes gewählt. Dabei bestimmt die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb die Anzahl der zu wählenden SBV-Vertreter.
Die SBV ist ein wichtiges Gremium, das die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb vertritt und sich für deren Belange einsetzt. Während ihrer Amtszeit hat die SBV verschiedene Aufgaben und Beteiligungsrechte, die im Schwerbehindertenrecht geregelt sind. Dazu gehören u. a. die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter, die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Eingliederungs- und Teilhabemaßnahmen für schwerbehinderte Menschen sowie das Recht, in allen personellen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, mitzubestimmen.
Nach Ablauf der Amtszeit kann die SBV wiedergewählt werden. Die regelmäßige Wahl der SBV ist wichtig, um die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb kontinuierlich zu vertreten und ihre Gleichbehandlung im Arbeitsleben zu gewährleisten.
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