Urlaub Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf den gleichen Urlaub wie Arbeitnehmer ohne Behinderung. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr. Der Urlaubsanspruch schwerbehinderter Menschen kann jedoch höher sein, wenn dies im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Auch Zusatzurlaub steht schwerbehinderten Menschen zu. Dieser beträgt bei einer …