Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument zur Vermeidung lang andauernder Arbeitsunfähigkeit und zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Beschäftigten in das Arbeitsleben. Es richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die krankheits- oder behinderungsbedingt ihre Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können.
Das BEM setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen, die individuell auf die betroffene Mitarbeiterin oder den betroffenen Mitarbeiter und seine Situation zugeschnitten sind. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Beschäftigten, dem Arbeitgeber und ggf. dem Betriebsarzt oder der Schwerbehindertenvertretung Lösungen zu finden, um den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse des Beschäftigten anzupassen und eine Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Das BEM kann beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen: Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit, Vermittlung von Weiterbildungsmaßnahmen oder Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens.
In Deutschland ist das BEM für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben und im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Arbeitgeber müssen ein BEM durchführen, wenn ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Das BEM ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Beschäftigte, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Arbeitsleben haben und unterstützt sie dabei, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder wieder zu erlangen.
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