Ende März ist es immer wieder so weit: Ihr Arbeitgeber muss bei der Agentur für Arbeit melden, wie viele schwerbehinderte Menschen er im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Erfüllt er die gesetzliche Quote (siehe unten) nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Eine gute Gelegenheit, um mit ihm – und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Betriebsrat – über das Thema „Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ zu sprechen!
So berechnen Sie den Schwellenwert
Die Pflicht, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen, besteht für alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Bei der Berechnung der 20 Arbeitsplätze kommt es auf das Unternehmen an. Ihr Arbeitgeber muss alle Unternehmensarbeitsplätze zählen, nicht nur die in einem Betrieb.
Werden die 20 überschritten gilt: Die Beschäftigungspflicht beträgt 5 Prozent der Arbeitsplätze. Das ergibt sich aus dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Hier ist auch die Verpflichtung Ihres Arbeitgebers geregelt, bis spätestens zum 31. März eines Jahres die Anzahl der Schwerbehinderten für das Vorjahr an die Bundesagentur für Arbeit (BA) melden.
Was es kostet, wenn Ihr Arbeitgeber die 5-%-Quote unterschreitet
Ihr Arbeitgeber beschäftigt … | … dann zahlt er |
… zwischen 3 % und unter 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten | 140 Euro pro monatlich unbesetztem Pflichtarbeitsplatz |
.. zwischen 2 % und unter 3 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten | 245 Euro |
… unter 2 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten | 360 Euro |
Tipp
Rechnen Sie Ihrem Arbeitgeber vor, wie viel ihn die Abgabe kostet und was er durch die Beschäftigung der Kollegen gewinnt.
So prüfen Sie, ob die schwerbehinderten Kollegen ausreichend gefördert werden
Um Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen so lange wie möglich im Arbeitsleben zu halten, ist optimale Förderung wichtig. Durch den Arbeitgeber – aber auch durch Sie und den Betriebsrat
Näheres zum Thema Ausgleichsabgabe und Einstellung von Schwerbehinderten Mitarbeitern finden Sie hier.
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