Inklusionsvereinbarung: Das können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen
Damit die Teilhabe der schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben unterstützt wird, ist die Inklusionsvereinbarung ein wichtiges Element. Und deshalb stellt der Abschluss einer Vereinbarung auch eine verpflichtende Vorschrift dar. Das sollten Sie nutzen, denn Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, mit Ihnen als Schwerbehindertenvertretung, Ihrem Betriebs- oder Personalrat und einem Inklusionsbeauftragten eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Was Sie verlangen können, haben wir für Sie zusammengefasst.
Sie haben Initiativrecht
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben nach § 166 SGB IX ein Antragsrecht auf eine Inklusionsvereinbarung. Das bedeutet, Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er eine Vereinbarung mit Ihnen und dem Betriebsrat führt.
Für die Verhandlungen selbst können Sie das Integrationsamt einladen, damit es sich an den Verhandlungen über die Inklusionsvereinbarung beteiligen kann. Hier geht es vor allem darum, Hürden wie z. B. unterschiedliche Auffassungen aus dem Weg zu räumen und Lösungsvorschläge zu finden.
Inhalte Ihrer Inklusionsvereinbarung
Generell sollte Ihre Inklusionsvereinbarung alle Regelungen beinhalten, die der Eingliederung von schwerbehinderten Beschäftigten nützen. Dazu zählen die folgenden Mindestinhalte:
- Personalplanung,
- Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld,
- Arbeitsorganisation,
- Arbeitszeit sowie die
- Umsetzung der Regelungen.
Darüber hinaus können laut Gesetz weitere Punkte festgelegt werden, wie…
- Regelungen zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder neu zu besetzender Stellen.
- eine anzustrebende Beschäftigungsquote an schwerbehinderten Mitarbeitern, dazu zählt auch ein angemessener Anteil an schwerbehinderten Frauen.
- Regelungen zur Teilzeitarbeit.
- die Ausbildung von behinderten Jugendlichen.
- die Durchführung von betrieblichen Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsförderung.
- eine Hinzuziehung von Werks- oder Betriebsärzten. Diese können auch an Beratungen über Leistungen zur Teilhabe oder über besondere Hilft im Arbeitsleben zurate gezogen werden.
Wirksamkeit nur durch konkrete Zielvereinbarungen
Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gemeinsam getroffenen Zielvereinbarungen so konkret sind, dass sie auf Ihre Gegebenheiten im Betrieb passen. Über die Festlegung Ihrer Vereinbarung muss Ihr Arbeitgeber im Rahmen der Versammlung schwerbehinderter Menschen in Ihrem Betrieb umfassend berichten. Spielt Ihr Arbeitgeber da nicht mit, erinnern Sie ihn an § 166 Absatz 4 SGB IX, der ihn zu dieser Berichterstattung verpflichtet.
Übersicht: 4 Schritte zum Aufbau Ihrer Inklusionsvereinbarung ((DL-Button und gerne luftiger setzen bitte))
So erarbeiten Sie Ihre Inklusionsvereinbarung Schritt für Schritt |
1. Schritt: Präambel
Sie verständigen sich mit Ihren Verhandlungspartnern auf eine gemeinsame Ausgangsbasis und einen Grundkonsens
|
2. Schritt: Bestandsaufnahme
Schaffen Sie Transparenz und decken Sie mögliche Schwachstellen gemeinsam auf. So schaffen Sie eine Grundlage zur Ermittlung der Ziele. Analysieren Sie dazu die Ist-Situation in Ihrem Betrieb und arbeiten Sie dann die Schwachstellen heraus.
|
3. Schritt: Zielvereinbarungen treffen
Wenn die Schwachstellen aufgedeckt wurden, geht es um die Ermittlung des Handlungsbedarfs. Sie müssen nun erreichbare und messbare Ziele formulieren und Vereinbarungen treffen, um diese Ziele zu erreichen. Diese Vereinbarungen sind für alle bindend, sonst kann der Inklusionsprozess nicht vorangebracht werden.
Wichtig Ihre Vereinbarung ist nicht abhängig von der Anzahl oder dem Umfang Ihrer Ziele, sondern einzig und allein von der Umsetzbarkeit und letztendlich der spürbaren Wirksamkeit der Maßnahmen durch Ihre schwerbehinderten Kollegen.
|
4. Schritt: Kontrolle
Legen Sie nicht nur die Ziele fest, sondern gleichzeitig die Personen, die für die Zielerreichung verantwortlich sind. Denken Sie auch an den Zeitraum, in dem die Ziele erreicht werden sollen.
Wichtig Damit ein gutes und zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird, muss der Prozess der Zielvereinbarungen regelmäßig kontrolliert und nachgehalten werden.
|
Näheres zum Thema Inklusion finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier. Bei Schwerbehindertenvertretung heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Schwerbehindertenvertreter notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Schwerbehindertenvertretung heute Ihnen geben wird.