Eine Inklusionsvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung zur Sicherung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb. Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, die Gleichstellung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zu fördern und zu verbessern.
Um die Beschäftigung und Integration von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz zu erleichtern, werden in der Inklusionsvereinbarung konkrete Maßnahmen vereinbart. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze, die Anpassung von Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten sowie die gezielte Förderung und Weiterbildung schwerbehinderter Menschen.
Die Inklusionsvereinbarung ist ein freiwilliges Instrument und kann von Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung individuell gestaltet werden. Sie hat eine Laufzeit von drei Jahren und kann danach verlängert oder angepasst werden.
Eine Inklusionsvereinbarung kann ein wichtiges Instrument sein, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Unternehmen zu fördern und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Unternehmen, die eine Inklusionsvereinbarung abschließen, signalisieren ihr Engagement für Vielfalt und Inklusion und leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
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