Flurförderfahrzeuge: Wer, wie und mit welcher Qualifikation?
Erschreckende Zahlen melden die Berufsgenossenschaften: 70 % aller Unfälle mit Flurförderfahrteugen sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Hauptgrund hierfür: Mangelnde Kenntnisse und Fertigkeiten. Dabei gibt es gerade für den Betrieb von Flurförderfahrzeuge, sprich: Staplern, klare gesetzliche Regelungen – und zwar sowohl für den Fahrer, wie auch für den Betreiber.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betreiben von Flurförderfahrzeugen | ||
Grundlage im Gesetz | Betreiber | Fahrer |
Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) |
§ 12 Regelmäßige Unterweisungspflicht
§ 5 Gefährdungsanalyse |
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Betriebssicherheits-verordnung
(BetrSichV) |
§ 9 Unterweisungspflicht
§10 Prüfung von Flurförderfahrzeugen und Dokumentationspflicht |
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Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV-Vorschrift 68) |
§ 5 Betriebsanweisung anfertigen
§ 37 Jährliche Prüfung aller Flur – förderfahrzeuge sicherstellen |
§ 7 Befähigungsnachweis durch theoretische und praktische Prüfung
§ 8 Standsicherheit prüfen § 9 Tägliche Prüfung auf Betriebssicherheit und Umgang mit Mängeln § 10 Instandsetzungen nur durch Fachpersonal § 11 Beladung § 12 Sicht |
Berufsgenossenschaftliche
Grundsätze |
Lehrpläne für die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen, die mit Sitz oder Standplatz ausgerüstet sind (DGUV-Grundsätze 308–001)
Richtlinien für fahrbare Rampen und Ladebrücken beachten (DGUV-Regel 109–006) Umgang mit Gabelstaplern (DGUVInformation 208–009) Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen beachten (DGUV-Information 250–427) Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern (DGUV 68) |
Sicherheitslehrbrief für Gabelstaplerfahrer (DGUV-Information 208–004)
Richtlinien für fahrbare Rampen und Ladebrücken beachten (DGUV-Regel 108–006)
Umgang mit Gabelstaplern (DGUV-Information 208–009)
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen beachten (DGUV-Information 250–427) Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern (DGUV 68) |
VDI-Richtlinie | Verantwortung und Risiko beim Einsatz von Flurförderfahrzeugen (VDI 2514) Zulassung von Gabelstaplern zum öffentlichen Straßenverkehr (VDI 2398)
Fahrausweis für motorisch getriebene Flurförderfahrzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr (VDI 3313) |
Fahrausweis für motorisch getriebene Flurförderfahrzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr (VDI 3313)
Ausbildung für Fahrer von Gabel staplern (VDI 3632) |
Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) (regelt zivilrechtliche Haftung) |
§ 831 Haftung für Verrichtungsgehilfen | |
Strafgesetzbuch (StGB)
(regelt strafgesetzliche Haftung) |
§ 222 Fahrlässige Tötung
§ 229 Körperverletzung |
§ 222 Fahrlässige Tötung
§ 229 Körperverletzung
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Eine Gefährdungsbeurteilung mobiler Arbeitsmittel finden Sie hier.
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