Gefährdungsbeurteilung mobile Arbeitsmittel
Prüfen Sie welche Gefährdungen aufgrund der Verwendung selbstfahrender und nicht selbstfahrender Maschinen auftreten können. Prüfen Sie anhand der folgenden Checkliste, ob Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung dabei an alles gedacht haben:
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung für mobile Arbeitsmittel
Prüffrage | Ja | Nein | Maßnahme |
Ist sichergestellt, dass die Prüfung zur Betriebs- und Verkehrssicherheit der mobilen Arbeitsmittel wie Hehezeuge, Flurförderzeuge etc. regelmäßig und fristgerecht durchgeführt wird/wurde? | |||
Ist sichergestellt, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt wurden, wie z.B. Zusatzspiegel oder Zusatzbeleuchtung an den Fahrzeugen, um Gefährdungen beim Rückwärtsfahren oder Rangieren zu vermeiden? | |||
Ist sichergestellt, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden, um mobile Arbeitsmittel ausreichend vor dem Umkippen oder Abstürzen zu sichern, z.B. durch Grubenabsicherung etc.? | |||
Ist sichergestellt, dass alle Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, um vor Gefährdungen durch Herabfallen (Transportgut) oder Umkippen zu schützen z. B. durch Ladungssicherung? | |||
Ist sichergestellt, dass Verunreinigungen oder Stolperstellen auf Ladeflächen etc. beseitigt wurden, um vor Stürzen auf oder vom mobilen Arbeitsmittel zu schützen? |
Nach der Gefährdungsermittlung kommen die Schutzmaßnahmen
Sobald Sie alle Gefährdungen ermittelt haben, müssen Sie sich mit den Maßnahmen beschäftigen, die Ihre Mitarbeiter schützen. Am besten gehen Sie dabei wieder nach dem TOP-Prinzip vor, das heißt:
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen und
- Personenbezogene Maßnahmen.
→ Zu den technischen Maßnahmen bei mobilen Arbeitsmitteln können anhand der Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel Überrollbügel, trennende Schutzeinrichtungen, Kamerasysteme, Geschwindigkeitsbegrenzungen usw. zum Einsatz kommen.
Wichtig
Wenn eine technische Schutzmaßnahme defekt ist und nicht mehr funktionstüchtig ist, darf das mobile Arbeitsmittel erst nach der Reparatur wieder zum Einsatz kommen!
→ Zu den organisatorischen Maßnahmen bei mobilen Arbeitsmitteln zählen z.B. innerbetriebliche Regeln, die Verkehrswege, Verkehrsregeln, Sicherheitsabstände usw. festlegen.
Wichtig
Mobile Arbeitsmittel dürfen nur durch unterwiesene und beauftragte Personen benutzt werden.
→ Zu den personenbezogenen Maßnahmen bei mobilen Arbeitsmitteln zählen die regelmäßig stattfindenden Sicherheitsunterweisungen, in denen die Mitarbeiter zu allen Risiken informiert werden. Außerdem müssen alle Mitarbeiter bei Verwendung mobiler Arbeitsmittel die geeignete Persönliche Schutzausrüstung anwenden. Dazu zählt zum Beispiel Sicherheitsschuhe auf Baustellen, Schutzkleidung mit Warnfunktion, Rettungswesten, Kopfschutz usw.
Wichtig
Denken Sie auch daran, Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Störungen, Unfällen etc. zu schulen und über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungsketten aufzuklären.
Näheres zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.
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