Lockdown wird fortgesetzt: 3 wichtige Fragen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Corona und der Umgang mit dem Virus wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen. Umso wichtiger, dass Sie als SiFa die wichtigsten rechtlichen Regelungen kennen Drei Fragen, die mir in den letzten Wochen am häufigsten gestellt wurden – und die rechtssicheren Antworten darauf:
Dürfen Beschäftigte, die ohne Symptome erkranken, weiterarbeiten? | Bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses muss der Arbeitgeber erkrankte Beschäftigte unter Quarantäne stellen. Ansonsten kann er für Schäden durch weitere Ansteckungen haftbar gemacht werden.
Quarantäne bedeutet, dass er die betroffene Mitarbeiterin oder den betroffenen Mitarbeiter Homeoffice-Tätigkeiten zuweisen kann. Allerdings muss er ihr oder ihm dann auch sämtliche dafür erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen. Zudem müssen die Arbeitszeitenregelungen beachtet werden.
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Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter grippeähnliche Symptome aufweist? | Selbst ohne positiven Corona-Test muss der Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber diesen Mitarbeiter dann von der übrigen Belegschaft trennen. Dies kann geschehen, indem ihm ein freies oder frei gewordenes Büro zugewiesen wird – oder ganz einfach, indem der Beschäftigte nach Hause geschickt wird.
Achtung Einen COVID-19-Test kann Ihr Arbeitgeber nicht anordnen!
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Was passiert, wenn der Arbeitgeber einen man grippeähnlichen Symptomen Erkrankten nicht isoliert? | In diesem Fall gilt auch hier: Der Arbeitgeber kann für tatsächliche spätere Infektionen haftbar gemacht werden. Dich noch ein weiterer Aspekt spielt hier hierein:
Die anderen Beschäftigten, die in Kontakt mit der oder nicht isolierten Beschäftigten stehen, dürfen dann sogar die Arbeit im betrieblichen Büro verweigern. Es sei denn, der Arbeitgeber trifft entsprechende, anerkannte Schutzmaßnahmen. Doch besser ist es, die oder den Betroffenen komplett zu isolieren.
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Näheres zum Thema Lüften zum Schutz vor Corona finden Sie hier.
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