Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Arbeitsassistenz, also Unterstützung am Arbeitsplatz. Allerdings sind einige Bedingungen an die Antragstellung geknüpft. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten deshalb alle dafür relevanten Punkte kennen, damit Sie Ihren schwerbehinderten Kollegen unterstützend zur Seite stehen.
Damit die schwerbehinderten Mitarbeiter ihre Tätigkeiten verrichten können, haben sie die Möglichkeit eine arbeitsplatzbezogene Unterstützung zu beantragen. Die Leistungen zur Arbeitsassistenz werden von den Integrationsämtern gesteuert. Die Kosten werden vom Inklusionsamt übernommen. So wurden beispielsweise im Jahre 2020 3.577 Arbeitsassistenzen in Deutschland vom BIH bezahlt.
Voraussetzungen für die Bewilligung sind:
- Die unterstützende Arbeitsassistenz kommt nicht nur vorübergehend zum Einsatz, sondern „regelmäßig wiederkehrend“
- Die schwerbehinderten Mitarbeiter können durch die Arbeitsassistenz ihre Arbeit tatsächlich erledigen
Als Arbeitsassistenten kommen beispielsweise in Frage:
- Gebärdensprachendolmetscher,
- Vorlesekräfte (für blinde oder sehbeeinträchtige Menschen) oder
- Unterstützungsassistenz für Mitarbeiter mit einer schweren Körperbehinderung.
Anspruch auf Assistenz
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Arbeitsassistenz, wenn der schwerbehinderte Mitarbeiter nachweisen kann, dass er nur durch eine unterstützende Person eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsplatz erreichen kann.
Vor der Antragstellung müssen Sie natürlich Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben und sein Einverständnis einholen. Bei der Gelegenheit wird geprüft, ob es mögliche innerbetriebliche Maßnahmen gibt, die den Mitarbeiter unterstützen können, wie beispielsweise Einrichtung oder Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, behindertengerechte Arbeitsplatzauswahl, Unterstützung durch Kollegen usw.
Antragstellung
Für die Antragstellung zur Arbeitsassistenz ist der schwerbehinderte Mitarbeiter selbst zuständig. Aber Sie unterstützen ihn sicherlich bei seinem Vorgehen. Die Bearbeitung des Antrags übernehmen die Integrationsämter oder zuständige Reha-Träger. Hier muss auch der Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden.
Damit der Antrag auch wirklich bewilligt wird, ist es sinnvoll, dass der antragstellende Mitarbeiter eine
- präzise Arbeitsplatzbeschreibung erarbeitet und ein
- Profil der Arbeitsassistenz erstellt, das den nötigen Unterstützungsbedarf beschreibt.
Außerdem sollte der Antragsteller einschätzen können,
- in welchem Zeitraum die Unterstützung benötigt wird.
Organisation der Assistenzkraft
Die Organisation der Arbeitsassistenz kann auf zweierlei Wegen erfolgen:
- Arbeitgebermodell
Dabei beschäftigt der antragstellende Mitarbeiter die Assistenzkraft selbst (er ist der Arbeitgeber. Die Abwicklung sollte über einen Steuerberater erfolgen).
- Dienstleistungsmodell
Hier beauftragt der Mitarbeiter einen professionellen Dienst mit der Erbringung der Unterstützungsleistung.
Prüfung des Assistenzbedarfs
Wenn der schwerbehinderte Mitarbeiter den Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt hat, wird ein Mitarbeiter des Integrationsamts den Bedarf prüfen und einschätzen: Wurden bereits alle Maßnahmen und Leistungen zur Verringerung oder Vermeidung des Assistenzbedarfs ausgeschöpft usw.
Je ausführlicher die Arbeitsplatz- bzw. Tätigkeitsbeschreibung, desto wahrscheinlicher die Bewilligung für die Arbeitsassistenz. Geben Sie deshalb Ihren schwerbehinderten Kollegen folgende Checkliste an die Hand:
Kurz-Checkliste: Haben Sie an alles für Ihren Antrag gedacht?
Tätigkeit | Ok? |
Tägliches Aufgabenfeld genau beschrieben? | |
Behinderungsbedingte Probleme erläutert? | |
Notwendigkeit bzw. Hilfsmittel der Assistenz genau beschrieben? | |
Andere Lösungen in Betracht gezogen? | |
Vorteile der Assistenzkraft benennen? |
Je besser Sie bzw. Ihre Kollegen hier vorbereitet sind, desto zügiger lassen sich Lösungen erkennen und die Bewilligung des Antrags herbeiführen.
Näheres zum Thema Rückkehr langzeiterkrankter Mitarbeiter finden Sie hier.
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