Frage: „Einer unserer Beschäftigten kommt nach einer längeren Erkrankung wieder in den Betrieb zurück. Welche Rolle spiele ich hier als Schwerbehindertenvertretung und wie kann ich dem Kollegen helfen, sich wieder gut ins Unternehmen einzufinden?“
Antwort: Ihre Frage ist wichtig. Denn nicht immer klappt eine Rückkehr problemlos. Zum Beispiel dann nicht, wenn sich die Arbeitsbedingungen durch einen Unfall o. ä. ändern. Stellen Sie deshalb dem schwerbehinderten Rückkehrer folgende Fragen, um festzustellen, ob es überhaupt möglich ist, am gleichen Arbeitsplatz tätig zu sein.
Prüfen Sie, ob
- für den Langzeiterkrankten generell die Möglichkeit besteht, an seinen „alten“ Arbeitsplatz zurückzukehren
- ob der Langzeiterkrankte tatsächlich an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurück möchte und achten Sie darauf,
- ob sich für den betroffenen Mitarbeiter eventuell beruflich etwas verändern könnte, z. B. durch eine Weiterbildung, Schulung etc.
Geben Sie dem Rückkehrer ruhig Tipps oder Ratschläge, denn die Antworten auf diese Fragen werden ihm nicht leichtfallen.
Wichtig
Entscheidet sich der erkrankte Beschäftigte im Anschluss für eine Aus- oder Weiterbildung, erhält er selbstverständlich die gleichen Leistungen wie seine nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Übrigens, kann der Mitarbeiter seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, sollte dennoch die weitere Eingliederung ins Arbeitsleben erreicht werden. Dann sind berufliche Rehabilitationen lohnend. Hier finanziert beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Leistungen zur beruflichen Reha oder Berufsförderung. Sie werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt und sollen dem Betroffenen neue Chancen in der Arbeitswelt bieten.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, sind die Leistungen beispielsweise technische Hilfen zur Ausstattung des Arbeitsplatzes, Unterstützung bei der Anschaffung von Arbeitsassistenz oder Leistungen zur beruflichen Eingliederung, z. B. bei der Suche einer neuen Arbeit usw.
Es gibt also für Ihren Langzeiterkrankten alle Möglichkeiten, um auch zukünftig in Ihrem Betrieb tätig zu sein. Am besten führen Sie zunächst ein Gespräch mit ihm und gehen dann auf Lösungssuche bzw. Entscheidungsfindung.
Näheres zum Thema Lanzeiterkrankung, Rückkehr und Urlaubsanspruch finden Sie hier.
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