Versammlung der schwerbehinderten Menschen: Das sollten Sie für die Durchführung in Ihrem Betrieb wissen
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben das Recht, mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb durchzuführen. Die Grundlage dafür bildet § 178 Absatz 6 SGB IX. Vorbereitung und Durchführung liegen in Ihrer Hand. Einen Schwerpunkt bildet der Tätigkeitsbericht. Aber auch die Organisation zur Durchführung beherbergt wichtige Details, die Sie bei Ihrer Planung unbedingt berücksichtigen müssen.
Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen ist ein wichtiges Element in Ihrer Tätigkeit als SBV. Denn sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeit im Betrieb vorzustellen und schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter zu informieren. Für die Versammlung schwerbehinderter Menschen gelten die gleichen Vorschriften wie für die Betriebs- und Personalversammlung (Betriebsverfassungsgesetz BetrVG und Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG).
Die Versammlung muss während der Arbeitszeit stattfinden. Die Dauer wird vorab festgelegt. Wählen Sie den Termin so, dass im Prinzip alle betroffenen die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen.
Muss die Versammlung außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden, sollte das eine Ausnahme bleiben, z. B. wenn es aufgrund Ihrer Betriebsstruktur keine andere Möglichkeit gibt. Denken Sie hier an die Möglichkeit mehrerer Teilversammlungen, wenn keine terminliche Übereinkunft der Mitarbeiter erreicht werden kann.
Übrigens: Die Teilnahme, Wegezeiten etc. sind wie herkömmliche Arbeitszeit zu vergüten.
Gute Vorbereitung – perfekte Durchführung
Die Versammlung ist ein Pflichttermin, der in Ihrem Kalender stehen muss. Und das bedeutet für Sie: Je besser Ihre Vorbereitung, desto erfolgreicher ist die Durchführung der Versammlung.
Dazu gehören vor allem die Themen, die Sie in diesem Jahr in Bezug auf die schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigt haben. Diese Punkte halten Sie einem Tätigkeitsbericht fest.
Themensammlung rechtzeitig beginnen
Vielleicht haben Sie sich schon überlegt, welche Themen Sie bei Ihrer Versammlung ansprechen werden. Machen Sie es sich einfacher und führen Sie das ganze Jahr über eine Art Tagebuch, in das Sie z. B.
- einmal wöchentlich oder
- monatlich
eintragen, mit welchen Aufgaben oder Tätigkeiten Sie sich beschäftigt haben.
Plus für Sie: So können Sie alle relevanten Themen in Ihren Tätigkeitsbericht übernehmen und ggf. Details dazu ergänzen.
Tätigkeitsbericht gestalten
Mögliche Schwerpunktthemen in Ihrem Tätigkeitsbericht könnten sein:
- Kontakte zu Ihren schwerbehinderten Mitarbeitern, die beispielsweise durch Betriebsbegehungen entstanden sind
- Positive Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber im Hinblick auf die Belange der schwerbehinderten Kollegen.
- Mögliche Ergebnisse, die sich aus der Zusammenarbeit mit dem Inklusionsteam, Betriebs- oder Personalrat und Arbeitgeber ergeben. Denken Sie nicht nur an positive Punkte. An dieser Stelle können genauso mögliche Schwierigkeiten oder gemeinsam erreichte Ziele stehen.
Themen können z. B. sein: Gleichstellungsanträge, Einstellungsverfahren, Ausbildungsplätze, BEM, Prävention etc. - Betriebsärztlicher Dienst
- Berichte über erfolgreich durchgeführte Gestaltungen an den Arbeitsplätzen, z. B. Barrierefreiheit, Sanierung, Umbaumaßnahmen etc.
- Durchgeführte Kooperationen mit externen Partnern wie Integrationsamt, Agentur für Arbeit und Versorgungsamt.
Tipp
Eventuell finden Sie hier den einen oder anderen Gastreferenten, der zu gemeinsamen Themen bzw. mögliche Kooperationen sprechen möchte. - Statistische Werte mit in den Vortrag einbinden, wie z. B. Einstellung schwerbehinderter Beschäftigter etc.
- Ausblick auf Ihre weiteren Projekte etc.
Achtung
Denken Sie dabei unbedingt an Datenschutz und ggf. Geheimhaltungspflichten, damit keine Rückschlüsse auf Beschäftigte gezogen werden können.
Einzuladende Personen
Die SBV-Versammlung ist eine interne Veranstaltung, zu der Sie alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten rechtzeitig einladen sollten.
Sie müssen ebenfalls Ihren
- Arbeitgeber und einen
- Beauftragten nach § 181 SGB IX
einladen.
Dieser kann einen Vertreter des Arbeitgeberverbandes hinzuziehen. Außerdem einzuladen sind natürlich Ihr
- Betriebs- oder Personalrat und evtl.
- Beauftragte der Gewerkschaften.
Wer leitet die Schwerbehindertenversammlung?
Die Leitung übernehmen Sie als Schwerbehindertenvertretung. Sollten Sie verhindert sein, leitet Ihr Stellvertreter die Versammlung.
Sehen Sie die Versammlung immer als eine Art betriebliche Öffentlichkeitsarbeit. Räumen Sie ihr dementsprechend einen hohen Stellenwert ein. Und: Wenn die Versammlung nicht so gut geklappt hat, können Sie sich eine Notiz machen und dies bei Ihrer nächsten Jahresversammlung berücksichtigen.
Barrierefreier Ort der Veranstaltung
Sorgen Sie rechtzeitig vor und veranstalten Sie die Versammlung
in einem
- großen,
- barrierefreien,
- rollstuhlgerechten und
- ausreichend bestuhlten Raum.
Die Räumlichkeiten selbst muss Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Vermutlich gibt es bereits Räume, die für diese Art der Versammlung zum Einsatz kommen.
Prüfen Sie auch auf notwendige Präsentationsmöglichkeiten wie Mikrofon oder Beamer.
Auch wichtig: Die Ausschilderung, wenn die Räumlichkeiten nicht so leicht zu finden sind.
Tipp
Planen, organisieren und führen Sie die Versammlung der schwerbehinderten Menschen gemeinsam mit Ihren/m Stellvertretern durch. So sind Sie am besten auf alle Situationen vorbereitet.
Übrigens: Wenn Sie einen Stellvertreter haben, der bestimmte Aufgaben inne hat, kann er darüber bei der Versammlung selbst berichten.
Betriebsratsberichte in Ihrer Versammlung
Möchte Ihr Betriebsrat einen Bericht bei der Versammlung zum Besten geben, dann sollten Sie überlegen, welche Inhalte nutzwertig sind. Gut geeignet sind Themen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Gesundheitsmanagement usw.
Näheres zum Thema Arbeitszeit und Schwerbehinderte finden Sie hier.
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