Unterweisung in Coronazeiten
So stellen sie auch in Corona-Zeiten die Qualität ihrer Unterweisungen sicher!
Wir erleben derzeit merkwürdige Zeiten. Viele Beschäftigte sind im Home-Office. Andere arbeiten im Betrieb weiter, wenn auch unter verschärften Hygiene-Vorschriften. Während der Gesetzgeber also an vielen Stellen neue Regeln erlassen hat, blieb das Thema Unterweisungen unberührt. Das heißt: Alle geltenden Vorschriften und Pflichten sind weiterhin und unverändert in Kraft. Stellen Sie sich deshalb jetzt stets die folgenden Fragen. Und zwar bevor es Betriebsrat oder gar die Behörden für Arbeitssicherheit tun.
Erstens: Ist sichergestellt, dass alle Kolleginnen und Kollegen vor der Tätigkeit im Umgang mit Arbeitsmittel unterwiesen werden?
Hintergrund:
Nach Paragraf 13 Arbeitsschutzgesetz und nach Paragraf 13 DGUV-Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber die Pflicht, seine Beschäftigten vor Tätigkeitsbeginn zu unterweisen.
Zweitens: Ist sichergestellt, dass auch unter den derzeit erschwerten Bedingungen der Einsatz und die Gefahren von Arbeitsmitteln so erläutert werden, wie es auch in der Praxis stattfindet?
Hintergrund:
- 13 BetrSichV besagt ganz klar, dass die Unterweisungstätigkeit bezogen durchgeführt werden muss.
Drittens: Erhalten die Beschäftigten zu den Unterweisungen auch schriftliche Informationen?
Hintergrund:
Wer schreibt bleibt. Stellen Sie also sicher, dass die Unterwiesenen für die Verwendung von Arbeitsmitteln die notwendigen Betriebsanweisungen schriftlich und in verständlicher Form zur Verfügung haben.
Viertens: Ist sichergestellt, dass die regelmäßig zu erfolgenden Unterweisungen auch tatsächlich regelmäßig stattfinden. Wird auch bei Beschäftigten im Home-Office geprüft und nach gehalten, wann die letzte Unterweisung stattgefunden hat und zu welchem Thema, bzw. wann und zu welchem Thema die nächste Unterweisung stattzufinden hat?^
Hintergrund:
Eine Unterweisung ist keine einmalige Sache. In regelmäßigen Abständen müssen Sie sie erneut durchführen. Der Mindestrhythmus beträgt ein Jahr denken Sie auch daran zu dokumentieren durch wen wer, wann und worüber unterwiesen worden ist nur so ist ihre Dokumentation vollständig.
Tipp
Da wo es möglich ist, können Sie natürlich auch auf „virtuelle Unterweisungen“ setzen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, die teilnehmenden aktiv einzubinden. Regen Sie sie zur Diskussion an, fragen Sie nach Erfahrungsberichten. Stellen Sie immer wieder gezielt Fragen in die Runde.
Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle
Wiederholung, Zusammenfassung, Methodenmix und erlebnisorientiertes Vorgehen sind wichtige Faktoren in Bezug auf die Nachhaltigkeit ihrer Unterweisungen. Meiner Erfahrung nach ist jedoch auch eine Erfolgskontrolle bei der praktischen Arbeit unerlässlich.
Auch wenn es derzeit etwas schwieriger ist, dies immer nach zu halten, sollten Sie keinesfalls darauf zu verzichten denn wenn sie die Arbeitsweise der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters im Hinblick auf die unterwiesenen Inhalte persönlich beobachten, haben Sie die Möglichkeit unerwünschtes Verhalten zu entdecken. Sie können es direkt hinterfragen und gemeinsam eine Lösung entwickeln. Möglicherweise stellt sich hierbei ja dann auch heraus, dass es Bedarf für eine weitere Unterweisung gibt.
Die goldenen Regeln der Verständlichkeit nach F. Schultz v. Thun
Einfachheit
Verwenden Sie kurze Sätze unbekannte Wörter (weniger Fremdwörter oder Fachbegriffe)
Gliederung und Ordnung
- Äußere Übersichtlichkeit: Kündigen Sie den Aufbau des Textes an, etwa durch eine Ablaufdarstellung oder eine Übersicht. Verwenden Sie Überschriften, wann sie absetze und legen Sie Sprechpausen ein. Geben Sie wichtige Passagen beim Reden stimmlich und schriftlich durch Farben oder andere Schriftarten hervor.
- Innere Folgerichtigkeit: Achten Sie auf einen logischen Aufbau und weisen sie auf Querverbindungen hin.
Kürze und Prägnanz
- Liefern Sie viel Information mit wenigen Worten und beschränken Sie sich auf das Wesentliche.
- Geben Sie Zusammenfassungen und wiederholen Sie die wichtigsten Aspekte
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