Unterweisung Elektrosicherheit
Immer wieder erlebe ich, dass in Betrieben die Ansicht vorherrscht, dass die Unterweisung zur Elektrosicherheit nur für Angehörige von Elektroberufen notwendig ist. Falsch. Unterliegen Sie nicht diesem Irrtum! An einer Unterweisung zu den Grundlagen der
Elektrosicherheit muss jede Beschäftigte und jeder Beschäftigter im Betrieb teilnehmen. Denn es gibt wohl kaum jemanden im Unternehmen, der nicht auf die ein oder andere Weise mit elektrischen Geräten zu tun hat.
Nach meiner Erfahrung ganz wichtig ist, dass jedem Beschäftigten bewusst wird, welche Rolle er im Arbeitsschutzrecht hinsichtlich seiner „Elektro-Kompetenz“ spielt. Schließlich gibt es Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten und elektrotechnisch unterwiesenen Personen . Alle anderen gelten im Arbeitsschutzrecht als elektrotechnische Laien! Wichtiges Ziel Ihrer Unterweisung muss es daher sein, hier die Grenzen deutlich zu machen. Denn wer nicht zu den drei oben aufgelisteten Personengruppen gehört, darf im Betrieb keinerlei Elektroaufgaben übernehmen, die über das Wechseln einer Glühbirne hinausgehen.
Wichtig:
Beim Thema „Elektrosicherheit“ gibt es nichts Banales. In meiner Praxis habe ich schon etliche echte und „Fast-„Stromunfälle erlebt, die belegen, wie sorglos manchmal der Umgang mit Strom und stromführenden Geräten ist.
Nach meiner Erfahrung lohnt es sich immer, wenn Sie folgende Sicherheitsregeln vermitteln – denn beim Umgang mit Strom, gibt es keine Selbstverständlichkeiten.
12 wichtige Sicherheitsregeln für den Umgang mit Elektrogeräten im Betrieb
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Welche Geräte? | Verwenden Sie nur elektrische Geräte, die vom Arbeitgeber bereitgestellt wurden. Wenn Sie trotzdem – mit Erlaubnis durch den Vorgesetzten – private Geräte nutzen, müssen diese durch die Elektrofachkraft oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit vor der ersten Inbetriebnahme und dann mindestens jährlich geprüft werden.
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Benutzung | Nutzen Sie Elektrogeräte ausschließlich so, wie es ihrer Bestimmung entspricht – gemäß der Bedienungs- oder Betriebsanleitung und nur über die dafür vorgesehenen Knöpfe und Schalter.
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Prüfung | Prüfen Sie elektrische Geräte vor jeder Benutzung auf sichtbare Schäden hin. Sind Kabel abgeknickt oder Isolierungen schadhaft, ziehen Sie das Gerät aus dem Verkehr und melden Vorgesetzten oder der Elektrofachkraft den Schaden.
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Mehrdachstecker und Verlängerungskabel | Bevor Sie Mehrfachstecker oder Verlängerungskabel verwenden, fragen Sie die Elektrofachkraft oder die SiFa. Schalten Sie vor allem niemals ohne Rückfrage mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander.
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Ausstecken | Ziehen Sie Elektrogeräte nie am Kabel aus der Steckdose, sondern am Stecker.
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Schutzabdeckungen | Öffnen Sie Schutzabdeckungen an Geräten und Maschinen nicht selbst. Überlassen Sie das der Elektrofachkraft.
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Reparaturen | Ausschließlich Fachleute dürfen elektrische Geräte reparieren. Auch wenn Ihnen der Schaden noch so klein vorkommt oder Sie meinen, die Reparatur selber machen zu können.
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Reinigung | Tauchen Sie Elektrogeräte wie zum Beispiel Kaffeemaschinen zur Reinigung nie ins Wasser. Ziehen Sie vor dem Putzen den Netzstecker. Reinigen Sie nur das Gehäuse – und zwar mit einem feuchten Lappen.
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Stolperfallen vermeiden | Legen Sie Elektrokabel nicht über Laufwege. Sind zusätzliche Kabel erforderlich, lassen Sie diese von der Elektrofachkraft oder von der Fachkraft für Arbeitssicherheit installieren.
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Fazit
Gerade weil jeder auch zu Hause elektrische Geräte hat, ist eine Unterweisung hierzu nicht nur vorgeschriebenen, sondern kann lebensrettend sein. Das macht diese Pflichtunterweisung unverzichtbar – und deren regelmäßig Wiederholung ebenfalls.
Näheres zum Thema Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Elektrosicherheit finden Sie hier.
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