Stichtag 28.2.2021: Denken Sie an die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte
Da aufgrund der Corona-Krise zahlreiche Gefahrgutschulungen und –prüfungen ausgefallen sind, wird die sonst geltende 5-Jahres-Frist für den Schulungsnachweis eines Gefahrgutbeauftragten durchbrochen.
Wenn bei einem Gefahrgutfahrer die ADR-Schulungsbescheinigung in den nächsten Wochen abläuft, kommt die „multilaterale Vereinbarung M330“ zum Tragen. Demnach bleiben Schulungsbescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1.3.2020 und dem 1.2.2021 endet, bis zum 28.2.2021 gültig. Das heißt:
Wenn die Auffrischungsschulung inklusive bestandener Prüfung vor dem 1.3.2020 absolviert wird, werden diese ADR-Schulungsbescheinigungen um 5 Jahre verlängert. Bezugsdatum bleibt dabei das bisherige Ablaufdatum.
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