Lagersicherheit: Mit diesen 7 Top-Tipps der Profis geht in Ihrem Lager nichts mehr schief
Vielleicht kennen Sie so oder ähnliche Szenen auch aus Ihrem Lager: Es muss schnell gehen, der Fahrer hat sich verspätet, der Kunde wartet auf die Ware und jetzt muss zügig ausgeladen werden. Aber da ist es schon passiert: Beim schnellen Ausladen fährt Ihr Kollege mit dem Stapler versehentlich gegen eine Regalstütze des Hochregales und beschädigt es nachhaltig. Der Austausch dieser beschädigten Stahl-Regalstütze kann sehr kostenaufwändig und zeitintensiv werden. Noch schlimmer wird es, wenn auch die Beschäftigten im Lager dabei gefährdet werden und es zu hohen Ausfallkosten kommt. In den meisten Fällen gehen derartige Missgeschicke glimpflich aus, aber es zeigt, dass das Thema Lagersicherheit immer wieder in den Fokus gerückt werden muss, um die Sicherheit im Lager jederzeit zu gewährleisten.
Generell sollten folgende Grundregeln in Ihrem Lager selbstverständlich sein:
- Die Regale dürfen niemals Fluchtwege oder Notausgänge blockieren oder versperren.
- Die Regale dürfen niemals als Aufstiegsmittel verwendet werden.
- Die Regale müssen regelmäßig geprüft und Schäden sofort behoben werden.
- Die Regale dürfen bei Arbeiten an Hallendecke etc. niemals als Arbeitsplattform verwendet werden.
Außerdem gilt als Grundlage für den Betrieb Ihrer Regale die DGUV-Regel 108-007 – Lagereinrichtungen und -geräte. Darin finden Sie die meisten Belastungsfaktoren und Sicherheitsanforderungen an Statik und Betrieb.
Die 7 Top-Tipps für Ihre Lagersicherheit
Experten Top-Tipp #1: „Befähigte Person“ zur Regalprüfung aus dem Betrieb wählen
Generell muss der Lagerbetreiber seine Regale kontinuierlich auf Stabilität überprüfen. Dazu ist er nicht nur durch die BetrSichV verpflichtet, sondern auch durch die DIN EN 15635. Diese europäische Norm fordert den Betreiber dazu auf, seine Regaleinrichtungen regelmäßig zu prüfen und zwar durch eine Sichtkontrolle und durch eine Experten-Inspektion („befähigte Person“).
Während die Sichtkontrolle von einem zu benennenden Mitarbeiter (Beauftragter für Lagersicherheit) mindestens einmal wöchentlich durchzuführen ist, findet eine Experten-Inspektion durch eine „befähigte Person“ (TRBS 1203) verpflichtend für alle Arten von Regaltypen statt einmal im Jahr statt.
Werden in Ihrem Unternehmen verschiedene Regalsysteme genutzt oder betreiben Sie eine umfangreiche Lagerhaltung, lohnt es sich, einen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen zu benennen und ihn mittels eines angebotenen Lehrgangs zur „Befähigten Person zur Prüfung von Regalsystemen“ zu qualifizieren. Das spart Ihrem Betrieb Kosten und Zeit, um einen externen Prüfer anzufordern.
Experten Top-Tipp #2: Regelmäßige Kontrolle der Regalsicherheit durch den Lagerbeauftragten
Der Lagerbeauftragte muss auf folgende Punkte bei der Lagersicherheit achten:
- Die Regale dürfen nur laut Montageanleitung des Herstellers aufgebaut werden.
- Sollte ein erkennbarer Schaden durch einen Mitarbeiter festgestellt werden, sind diese angewiesen, diesen sofort an den Lager-/Regalbeauftragten zu melden.
- Regalschäden müssen auf die Ursache hin untersucht und behoben werden.
- Reparaturen müssen nach Herstelleranweisungen vorgenommen werden.
- Regalprüfungen müssen dokumentiert werden.
Experten Top-Tipp #2: Schutz vor herabfallenden Lasten
Damit es nicht zum Äußersten kommt und Lasten von den Regalen herunterfallen können, sollten Sie Querstreben zwischen den Stützen einsetzen.
Gegen herunterfallende Gegenstände aus den Regalen schützen auch so genannte Durchschubsicherungen. Sie verhindern, dass eine Palette im Hochregallager auf die andere Seite durchgeschoben wird und möglicherweisen herabfällt.
Und: Mit Aushebesicherungen verhindern Sie, dass sich die Querstreben beim Ein- oder Auslagern möglicherweise lösen.
Experten Top-Tipp #3: Anfahr- und Kollisionsschutz
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber ggf. gemeinsam mit Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen ermitteln und festlegen. Das ist insbesondere Pflicht, wenn Staplerrouten an Regalen verlaufen. Laut DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ Punkt 4.2.5 bedeutet das:
„Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen.“
Und die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“, Punkt 5.7, beschreibt:
„An den Eckbereichen von Regalen, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, muss ein Anfahrschutz angebracht sein, der mit dem Boden verankert ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf.“
Konkret bedeutet das für Sie, der Handel bietet Ihnen einiges an Anfahrschutzlösungen an, z.B.:
- Eckschutzbügel als Eckanfahrschutz
- Rammschutzbügel, die einzelne Verkehrsbereiche von Arbeitsbereichen trennen.
- Rammschutzgeländer, Rammschutzgitter, Rammschutzplanken.
- Rammschutzpoller, Rammschutzpfosten, die im Boden verankert werden.
Achtung
Selbstverständlich müssen alle Rammschutzeinrichtungen durch die Signalfarben gelb oder gelbschwarz auffällig und gut erkennbar sein.
Experten Top-Tipp #4: Stand- und Bruchsicherheit wahren und prüfen
Damit Regale sicher aufgestellt werden können, müssen die Böden und Aufstellflächen stabil, eben und fest sein. Nur so können sie das Eigengewicht plus Nutzlast sicher aufnehmen.
Nehmen Sie zur regelmäßigen Prüfung eine digitale Wasserwaage zur Hand mit der Sie eine mögliche Schiefstellung der Regale erkennen können.
Experten Top-Tipp #6: Korrekte Kennzeichnung der Regale
Denken Sie daran, dass Sie alle Regale ab 200 kg Fachlast mit allen notwendigen Angaben kennzeichnen. Dazu gehören:
- Hersteller
- Baujahr
- Typ
- zulässige Nutzlast
- Warnhinweise
Experten Top-Tipp #7: Durchbiegung und Beschädigung beachten
Beachten Sie die Grenzwerte der maximalen Durchbiegung der tragenden Regalelemente bei Belastung:
- 1/200 ihrer Stützweite für metallische Werkstoffe und
- 1/150 ihrer Stützweite für andere Werkstoffe wie Holz etc.
Wurden Regalstützen angefahren (auch nur leichtes Anfahren genügt) muss die Verbiegung vermessen und ggf. repariert werden
Eine kostenlose Checkliste zu Anforderungen an die Sicherheit in Lagern finden Sie hier.
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