Sinkende Raumtemperaturen im Winter: Ab wann ist es am Arbeitsplatz zu kalt?
Der Winter ist da – und damit auch wieder die leidigen Fragen nach den optimalen oder den „gerade noch erlaubten“ Raumtemperaturen am Arbeitsplatz. Hier kommt die ASR A3.5 ins Spiel. Die Blitzübersicht:
Arbeitsplatz:
Am Arbeitsplatz (also Arbeitsräume) müssen zwischen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten gilt eine Temperatur von +12 °C als noch ausreichend.
Pausen- und Sanitärräume:
Mindestens +21 °C müssen in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen während der Nutzung dieser Räume herrschen.
Wasch- und Duschräume:
+ 24 Grad müssen es in Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, während der Nutzungsdauer sein.
Außenarbeit:
Die Temperaturen draußen kann der Arbeitgeber naturgemäß nicht beeinflussen. Aber: Nach Anhang 5.1. der Arbeitsstättenverordnung muss er Freiluftarbeitsplätze vor Kälteeinwirkung schützen. Dazu gehört Witterungsschutz (wo möglich Zelte, Überdachung etc.) – aber auch entsprechende persönliche Schutzausrüstung.
Was ist mit Zugluft durch Corona-bedingtes Lüften?
Zwar muss in Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Das heißt aber nicht, dass die Beschäftigten frieren müssen. Eine mögliche Regelung beim aktuell empfohlenen Stoßlüften: Arbeiten so organisieren, dass Tätigkeiten außerhalb des betreffenden Büros während dieser Zeit erledigt werden (Kopieren, Ablage etc.). Grundsätzlich gilt: Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Ihr Unternehmen sollte daher regeln, dass die Beschäftigten bei Tätigkeitsaufnahme in den Räumen in regelmäßigen Abständen die Fenster öffnen. Lesen Sie in unseren letzten Ausgaben alles über das Lüften in Zeiten von Corona.
Näheres zum Thema Raumtemperatur im Homeoffice finden Sie hier.
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