Lüften, lüften, lüften: So bleibt die Pandemie vor der Betriebstür!
Weil das Corona-Virus einfach nicht auszurotten ist, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Tipps zum effizienten Lüften in der Herbst- und Winterzeit 2020/2021 herausgegeben. Hintergrund: Neben Abstands- und Hygieneregeln sowie Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutz) ist eine regelmäßige und richtige Raumlüftung notwendig, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu senken. Denn beim Übertragen des Coronavirus von Mensch zu Mensch spielen nach derzeitigen Erkenntnissen neben Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen gerade auch Aerosole eine große Rolle.
Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft:
- Beschäftigte zum Thema „richtiges Lüsten“ unterwiesen. So sind die belüftungsfähigen Räume bei Tätigkeitsaufnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Stunde) regelmäßig zu lüften. Bei Stoßlüftung alle 20 Minuten, Lüftungsdauer bei „normaler“ Lüftung: drei Minuten in der Winterzeit, zehn Minuten im Sommer.
- Besprechungsräume sollen bereits vor der Benützung für mindestens 15 Minuten gelüftet werden, insbesondere, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.
- Prüfen Sie auch, ob die RLT-Anlagen (z.B. Klimaanlagen) gemäß den Vorgaben nach VDI 6022 gewartet und Instand gehalten wurden bzw. werden, so dass ein hoher Frischluftanteil in Verbindung mit einem virenhemmenden Filterkonzept für bestmöglichen Virenschutz sorgt.
- Für Heizlüfter gilt: Heizlüfter dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich lediglich eine Person im Raum aufhält. Gleiches gilt für Split-Klimaanlagen.
Ein Indikator für eine gute Raumluft ist die CO2-Konzentration im Raum. Der allgemein als akzeptabel eingestufte Wert von 1.000 ppm sollte in der Zeit der Epidemie soweit wie möglich unterschritten werden.
Tipp
Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine CO2-App entwickelt. Mit ihr lässt sich die CO2-Konzentration in Räumen überschlägig berechnen und die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung des jeweiligen Raumes bestimmen. Mit Hilfe der App kann so ein Lüftungsplan für alle regelmäßig genutzten Räume aufgestellt werden.
→ Hier geht es zur App: https://bit.ly/3lrfprp
Übrigens
Kommen raumlufttechnische Anlagen (RLT) zum Einsatz, sollte die Betriebszeit auch auf Zeiten vor und nach der Nutzung der Räume ausgeweitet werden. Vermeiden Sie aber einen Umluftbetrieb von RLT-Anlagen ohne geeignete Filter (wenn technisch möglich H13- oder H14-Schwebstofffilter nach DIN EN 1822-1:2019-10).
Achtung!
Geräte im Umluftbetrieb, wie beispielsweise Ventilatoren, sind in von mehreren Personen genutzten Räumen tabu!
Richtig lüften ist aber nur ein Baustein
Keine Frage: Lüftungstechnische Maßnahmen wichtig – sie sind jedoch immer im Rahmen eines abgestimmten Pakets aller eingesetzten Mittel gegen SARS-CoV-2 zu sehen.
Die AHA-L-Formel
Folgen Sie, um einen wirksamen Infektionsschutz im Betrieb zu erreichen, der sogenannten AHA-L-Formel:
- Abstand,
- Hygiene,
- Alltagsmasken
und
- Lüften.
Näheres zum Thema Lüften als Schutz vor Corona finden Sie hier.
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