Elektrosicherheit darf in keiner Gefährdungsbeurteilung fehlen
Immer wieder stelle ich fest, dass bei Gefährdungsbeurteilungen das Thema vernachlässigt wird. Eine gefährliche Falle!
Richten Sie bei Ihren Gefährdungsbeurteilungen das Augenmerk auch auf diese Gefahr – und machen Sie die so erkannten Gefahren (auch) zum Thema Ihrer Unterweisung. Beispiel: Das Verhalten bei Stromunfällen.
Unterweisen Sie die Beschäftigten zu diesen 4 Punkten:
- Stromkreis unterbrechen: Gerät am Hauptschalter ausschalten, Netzstecker ziehen, Sicherung herausdrehen.
- Ist dies nicht sicher möglich, das Unfallopfer von einem isolierten Untergrund aus und mit einem nichtleitenden Gegenstand von der Stromquelle trennen.
- Das Unfallopfer ansprechen, Bewusstsein und Atmung prüfen, ggf. Atemwege frei machen und Notruf absetzen.
- Ist die verunfallte Person bewusstlos, aber Atmung und Puls spürbar, den Körper in stabile Seitenlage bringen.
- Sind Atmung und Puls nicht vorhanden, zügig mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.
Eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.
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