Sicherheit am Gerüst
Sturz vom Gerüst: So entschärfen Sie den gefährlichen „Dauerklassiker“ und schaffen mehr Sicherheit für Ihre Beschäftigten
Einmal mehr ist es zu einem schrecklichen Absturzunfall gekommen. Diesmal in Rostock. Ein Arbeiter ist am 21.6.auf dem Gelände eines Metallveredlers von einem Gerüst gestürzt und mehrere Meter tief gefallen. Er hatte Sandstrahlarbeiten in einem Fundamentrohr für Windkraftanlagen durchgeführt und hierbei das Gleichgewicht verloren.
Ein trauriger Fall mehr in der Bilanz der tödlichen Arbeitsunfälle. Es wird nicht der letzte sein. Was oft unterschätzt wird: Lebensgefahr besteht nicht nur bei Abstürzen aus großer Höhe. Vielmehr ereignet sich jeder 3. tödliche Absturzunfall in einer Höhe von bis zu 3 Metern, wie eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergab.
Klären Sie vor dem Aufbau des Gerüsts diese Punkte
- Ist die von bestellte Gerüstausführung für die vorgesehene Verwendung sicher? Ist z. B. die Belastbarkeit der Gerüstlagen ausreichend bemessen, wenn dort zum Arbeiten benötigte Arbeitsmittel, Werkstofe etc. abgestellt werden sollen?
- Kann für die Arbeiten ein Standardgerüst (so genannte „anerkannte Regelausführung“) verwendet werden? Dann müssen Sie die Aufbauanleitungen des Gerüstherstellers bzw. die Angaben in den entsprechenden Normen beachten (z. B. die DIN 4420-3: „Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen“). Reicht ein Standardgerüst etwa wegen der baulichen Besonderheiten nicht aus, sind zusätzliche Berechnungen auf der Grundlage der technischen Baubestimmungen nötig (Anhang 2, P. 5.2 BetrSichV).
- Gibt es in der Nähe des vorgesehenen Gerüsts besondere Gefährdungen, z. B. Freileitungen, Schächte usw.?
- Sind ein Plan für den Auf- und Abbau und eine Verwendungsanleitung für die Benutzer vorhanden? Der Aufbauplan muss dem Aufsichtführenden vor dem Aufbau des Gerüsts ausgehändigt werden, die Verwendungsanleitung dem Auftraggeber vor der Übergabe des Gerüsts. Bei Standardgerüsten werden diese Unterlagen vom Hersteller mitgeliefert, bei anderen müssen Sie sie oft selbst erstellen.
- Sind ggfs. Maßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrsraums notwendig? Klären Sie dies mit dem Bauherrn und den Behörden ab.
Und mit Blick auf den eingangs geschilderten Arbeitsunfall:
Prüfen Sie stets:
- Ist der Seitenschutz angebracht?
- Ist der Wandabstand nicht zu groß (maximal 30 cm)?
- Sind Aufstiege und Zugänge in Ordnung?
- Sind ggf. Verkehrssicherung und Beleuchtung ausreichend?
- Hat der Auftraggeber den Benutzungsplan erhalten und quittiert?
Gerüstfreigabe: Darauf kommt es an!
Besonders häufig kommen Gerüste an Baustellen zum Einsatz. Achten Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit darauf, dass die Gerüstfreigabe nach dem folgenden Muster erfolgt:
- Auf-, Ab- und Umbau eines Gerüsts erfolgen gemäß den Vorgaben des Gerüstherstellers.
- Kein Bauarbeiter betritt ein Gerüst, bevor es nicht durch eine dazu befähigte Person geprüft und vom Berechtigten freigegeben wurde.
- Diese Gerüstprüfung erfolgt auf Grundlage der (vom Gerüstbenutzer erstellten) Gefährdungsbeurteilung.
- Die Gerüstprüfung umfasst
- das Prüfen der Eignung für die vorgesehenen Arbeiten,
- das Prüfen der Last-, Breiten- und Höhenklasse,
- das Prüfen auf Mängel und Risiken: Stellfläche, Abstand zum Gebäude / Platz, wo es angebaut wurde, Aufstiege, Beläge, Verankerung, spannungsführende Leitungen in der Nähe usw.
- Der sichere und ordnungsgemäße Zustand des Gerüsts wird schriftlich dokumentiert. Die Dokumente werden bis mindestens 3 Monate nach Abbau des Gerüsts aufbewahrt.
- Beschäftigte sind angewiesen, Gerüste nicht eigenmächtig zu verändern und beobachtete Veränderungen sofort dem Vorgesetzten zu melden.
- Oft wird auf Baustellen ein Gerüst von Mitarbeitern unterschiedlicher Gewerke gleichzeitig oder nacheinander benutzt. In diesem Fall muss der SiGeKo (Koordinator nach Baustellenverordnung) die Arbeiten koordinieren und alle Beteiligten auf mögliche gegenseitige Gefährdungen hinweisen.Die 5 wichtigsten Todos um Arbeitsunfälle an Arbeitsgerüsten zu vermeiden finden Sie hier.
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