Sicherung Gerüst Arbeitsunfall
Maurerarbeiten. Die Geschichte der Gerüstunfälle ist um eine weitere Geschichte reicher. Denn am 6. März stürzte ein Maurerarbeiter aus Ergenzingen, Baden-Württemberg, mehrere Meter vom Gerüst in die Tiefe. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass er mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden musste.
Absturzunfälle bilden in der Statistik der Arbeitsunfälle einen hartnäckigen Schwerpunkt. Ein besonderer Gefahrenherd sind Arbeiten auf Gerüsten. Was oft unterschätzt wird: Lebensgefahr besteht nicht nur bei Abstürzen aus großer Höhe. Vielmehr ereignet sich jeder dritte tödliche Absturzunfall in einer Höhe von bis zu 3 m, wie eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergab.
Klären Sie vor dem Aufbau des Gerüsts diese Punkte
Sicherheit beginnt nicht erst auf der Baustelle. Schon vor dem Aufbau des Gerüsts müssen Sie die folgenden wichtigen Punkte klären:
- Ist die von Ihrem Auftraggeber bestellte Gerüstausführung für die vorgesehene Verwendung sicher? Ist z. B. die Belastbarkeit der Gerüstlagen ausreichend bemessen, wenn dort zum Arbeiten benötigte Ziegel oder Mörtel abgestellt werden sollen?
- Gibt es in der Nähe des vorgesehenen Gerüsts besondere Gefährdungen, z. B. Freileitungen, Schächte usw.?
- Sind ein Plan für den Auf –und Abbau und eine Verwendungsanleitung für die Benutzer vorhanden? Der Aufbauplan muss dem Aufsichtführenden vor dem Aufbau des Gerüsts ausgehändigt werden, die Verwendungsanleitung dem Auftraggeber vor der Übergabe des Gerüsts. Bei Standardgerüsten werden diese Unterlagen vom Hersteller mitgeliefert, bei anderen müssen Sie sie oft selbst erstellen.
Benennen Sie einen Aufsichtführenden
Auf-, Ab- und Umbauarbeiten an Gerüsten müssen durch eine „befähigte Person“ beaufsichtigt werden (Anhang 2 BetrSichV), die der Arbeitgeber hierfür zu benennen hat.
Gerüstbau nur mit Fachkräften
Für Gerüstbauarbeiten dürfen nur Fachkräfte eingesetzt werden. Das können neben ausgebildeten Gerüstbauern auch andere Bauhandwerker sein – vorausgesetzt, sie besitzen die notwendigen Kenntnisse für den Gerüstbau, d. h. zur Standsicherheit, zur Verankerung, zu sicheren Zugängen und Aufstiegen usw. Über die Eignung entscheidet der Arbeitgeber.
Organisieren Sie Sicherheitsunterweisungen
Auch für Fachkräfte sind Unterweisungen zur Sicherheit beim Gerüstbau Vorschrift. Deshalb sollten sie ein Auge darauf haben, dass sie für alle am Gerüstbau Beteiligten in ausreichendem Umfang durchgeführt werden.
Verantwortlichkeiten der Gerüstbenutzer
Auch als Betrieb, dessen Beschäftigte ein Gerüst z. B. bei Fassadenarbeiten benutzen, sind Sie für die Sicherheit mitverantwortlich. Dies umfasst vor allem die folgenden Punkte:
Prüfung nach besonderen Ereignissen: Die Gerüstsicherheit kann durch Sturm, längere Nichtbenutzung und andere Ursachen beeinträchtigt werden. Dann liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, vor der weiteren Benutzung die Sicherheit kontrollieren zu lassen. Die Prüfung muss dokumentiert werden und die Aufzeichnungen dazu sind aufzubewahren.
Gemeinsame Nutzung: Wenn mehrere Betriebe ein Gerüst gemeinsam benutzen, ist jeder Betrieb für die Sicherheit verantwortlich: In der Praxis sind hier entsprechende Absprachen – ggf. unter Einbeziehung des SiGeKo – zweckmäßig.
Gefährdungsbeurteilung: Dabei müssen Sie die Gefahren bei der Gerüstbenutzung
ermitteln und Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten festlegen. Ziehen Sie z. B. Gefahren durch Absturz, herabfallende Gegenstände und Überlastung des Gerüsts ebenso in Betracht wie etwa Gesundheitsgefährdungen durch Heben und Tragen oder Kälte und Regen.
Unterweisung: Zu den Schutzmaßnahmen gehören Persönliche Schutzausrüstungen (Helm, Handschuhe usw.), aber auch Unterweisungen im sicherheitsgerechten Verhalten beim Arbeiten auf Gerüsten. Inhalte sind u. a.:
- keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst vornehmen, z. B. Abbau von Seitenschutzteilen
- Gerüstbeläge nicht mit schwerem Material überlasten (Lastklasse auf der Kennzeichnung beachten)
- nur die vorgesehenen Auf- und Abstiege benutzen
- augenfällige Beschädigungen und Gefahrstellen (z. B. Stolperstellen) an festgelegte Person (Vorgesetzter, SiGeKo) melden
- bei offensichtlich sicherheitsrelevanten Mängeln (z. B. beschädigte Verankerung) Gerüst nicht mehr benutzen und Zugänge sperren Auch hier gilt: Wiederholen Sie die Unterweisungen so oft wie nötig und dokumentieren Sie sie
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