Abberufung Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein gerade veröffentlichter Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zeigt: sie haben einen starken Verbündeten, wenn Ihre Abberufung droht.
Denn zum einen spricht nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) der Betriebsrat bei Ihrer Bestellung und Abberufung mit. Zum anderen sagt das LAG Berlin-Brandenburg: Da durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht geklärt ist, ob bei einer geplanten Abberufung der Betriebsrat nicht die Einigungsstelle anrufen kann, ist diese (juristisch betrachtet) „nicht offensichtlich unzuständig“. Das wiederum bedeutet, dass der Betriebsrat die Einberufung dieser Schlichtungsstelle verlangen kann – was eine Abberufung gegen den Willen des Betriebsrat noch schwerer macht (Beschluss vom 5.11.2019, Az. 7 TaBV 1728/19.
Deshalb: Ein guter Draht zum Betriebsrat stärkt Ihre Stellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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