Arbeitsunfall Verheben
Frage: „In unserem Unternehmen hat ein Mitarbeiter eine Kraftanstrengung unternommen und sich währenddessen schwer verhoben. Uns interessiert, ob unser Beschäftigter, der auf ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers diese Kraftanstrengung unternommen hat, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht?“ Gerade jetzt wäre wichtig zu wissen, ob ein Arbeitsunfall verheben in der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen ist.
Antwort: Klare Antwort: Ja. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.7.2018, Az. L 6 U 1695/18 entschieden.
In diesem Fall wird nämlich der Gesundheitsschaden durch die versicherte Tätigkeit verursacht. Im Klartext: wenn es bei Ihnen einmal so einen Vorfall gehen sollte und sich die Versicherung querstellt, machen Sie sie auf dieses Urteil aufmerksam. Im Zweifelsfall kann es sich mit Verweis darauf lohnen, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls auch Klage zu erheben.
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