Unfallversicherung Seminar
Frage: „Neulich fragte mich ein Mitarbeiter, ob er während einer betrieblich veranlassten Weiterbildung auch über die Berufsunfallversicherung versichert sei, oder nicht. Ich habe zwar bei der Berufsgenossenschaft angefragt, aber bislang noch keine Antwort erhalten. Können Sie helfen?“
Antwort: Wenn Mitarbeitende auf Veranlassung des Arbeitgebers an einer Weiter- oder Fortbildung teilnehmen, genießen Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das Seminar stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, ist ebenfalls nicht relevant für den Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, der Ihr Unternehmen angehört.
Auch wenn Sie selbst an Fortbildungsmaßnahmen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz teilnehmen, unterliegen Sie diesem Versicherungsschutz.
Tipp
Nimmt ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Das gilt auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist in beiden Fällen die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft.
Näheres zum Thema, ob ein Privattelefonat auf Dienstreise versichert ist finden Sie hier.
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