Privattelefonat Dienstreise Versicherung
Wer auf einer Dienstreise im Hotel ein Privattelefonat führt und sich hierbei – zum Beispiel durch einen Sturz – verletzt – unterliegt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfall-Versicherung. Es gilt:
- Beschäftigte sind generell zwar auch während einer Dienstreise gesetzlich unfallversichert.
- Entscheidend für die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz ist aber, ob die Handlung, die zum Unfall führt, in enger Beziehung zur beruflichen Tätigkeit steht oder nicht (Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 13.8.2019, Az. L 3 U 198/17).
Fazit: Wer auf einer Dienstreise zum Beispiel bei einem Privattelefonat verunfallt, sollte sich gut überlegen, was er in der Meldung an die Versicherung / Berufsgenossenschaft angibt. Private Tätigkeiten jedenfalls sind nicht versichert., wie der Fall, der vor dem Landessozialgericht Darmstadt verhandelt wurde, zeigt.
Näheres zum Thema Unfallversicherung auf Dienstreisen finden Sie hier.
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