Bildschirmarbeitsverordnung
Planen Sie kurzfristig etwas Zeit ein für die Besichtigung der Bildschirm- und Büroarbeitsplätze in Ihrem Betrieb. Ab Oktober 2019 ist die neue DGUV-Information 215-410 für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze erhältlich. Sie bringt einige deutliche Klarstellungen mit sich.
Der neue Leitfaden konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Die Gestaltungskriterien können von Ihnen aber auch auf weitere Arbeitsplätze angewendet werden.
Besonders vorteilhaft
Die neue DGUV-Information enthält Handlungsanleitungen, die beschreiben, wie Sie die allgemein gehaltenen Schutzziele der Bildschirmarbeitsverordnung konkret umsetzen können. Das gibt Ihnen sehr konkrete Argumente und Argumentationshilfen für das Gespräch mit Arbeitgeber und Geschäftsleitung an die Hand. Sobald die neue Regel erschienen ist, informieren wir Sie sofort.
Stichwort Büroarbeitsplatz
Arbeitsmediziner weisen darauf hin, dass es 5 besonders häufig gemachte Fehler beim Sitzen im Büro sind. Diese „TOP 5“ sind:
- ein falsch eingestellter Arbeitsplatz,
- stundelanges Sitzen,
- starres Sitzen,
- falsches Sitzen,
- zusätzlich viel Sitzen in der Freizeit.
Näheres zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier. Bei Arbeitssicherheit heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Arbeitssicherheit heute Ihnen geben wird.