Bildschirmbrille Haftung
Frage: Ein Kollege hat seine Bildschirmbrille gecrasht. Wer muss nun eigentlich die neue Brille zahlen? Der Arbeitgeber weigert sich bislang.
Antwort: Es kommt darauf an, um was für eine Brille es sich handelt. Handelt es sich um eine reine Bildschirmbrille, die ausschließlich bei der Arbeit benutzt wird, müssen die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden. Handelt es sich um eine Brille mit „Zusatznutzen“, z.B. Gleitsichtgläser, die aber für die Tätigkeit nicht unbedingt erforderlich sind, oder auch ein Designergestell) muss Ihr Kollege die Kosten für den Zusatznutzen selber tragen, wenn er diesen auch weiterhin wünscht.
Wichtig ist übrigens auch, wo die Brille beschädigt wurde. Geschah dies
- Während der Arbeit oder
- Auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Weg von der Arbeit zurück nach Hause
ist die gesetzliche Unfallversicherung in der Pflicht. Betroffene können sich hierbei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.2.2001 berufen, das heute noch gültig ist (Az. B2 U9/00 R). Hier gilt: Erstattet wird, was sinnvoll ist, also z. B. auch getönte oder entspiegelte Gläser, aber keine Designerfassung.
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