Sicherheitsunterweisung Gehörschutz
Seit dem 21.4.2019 ist es ernst geworden. Die Übergangsfrist für die europäische Verordnung 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ist abgelaufen. Seit diesem Stichtag dürfen nur noch PSA in Verkehr gebracht werden, die der neuen Verordnung entsprechen.
Bei dieser Änderung haben viele Verantwortliche bisher bübersehen, dass Gehörschutz-PSA in eine neue Sicherheitskategorie gerutscht ist. Nämlich in die Kategorie III (Schutz vor schwerwiegenden Folgen). Bislang war es II. Für Ihre Unterweisungen heißt das: Nach § 31 der DGUV- Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ muss ein Arbeitgeber die Beschäftigten nun auch praktisch unterweisen. Gemeint sind Unterweisungen mit Übungen. Und das heißt auch:
Vor der ersten Benutzung und anschließend mindestens einmal jährlich muss die Unterweisung durchgeführt und dokumentiert werden.
Und nicht vergessen: Wer die Sicherheitsunterweisung Gehörschutz durchführt, muss in der Lage sein, die praktischen Benutzungsübungen anzuleiten und zu beaufsichtigen. Entscheidend sind die DGUV-Regel 112-194.
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