E-Roller Sicherheitsunterweisung
Der Bundesverband Fuhrparkmanagement warnt vor einer Nutzung der Stehroller für Dienstfahrten – und rät Arbeitgebern, ihren Beschäftigten wegen hoher Risiken und Folgeschäden die Nutzung von Leihrollern zu verbieten. Was steckt dahinter?
Der Verband hält E-Roller für Spiel-, Spaß- und Sportfahrzeuge, die für die betriebliche oder geschäftliche Nutzung aus Sicherheitsgründen ausdrücklich nicht empfohlen werden. Dafür sprechen auch die Meldungen über die zahlreichen Unfälle, die sich seit der Zulassung der Elektro-Kleinstfahrzeuge bereits ereignet haben.
Der Haken lauert woanders
Kommt es während einer geschäftlich veranlassten Fahrt mit dem E-Roller zu einem Unfall mit Personenschaden, entstehen gravierende Haftungsrisiken. Mitarbeiter können sogar den Schutz der Unfallversicherung verlieren und auf den Folgekosten sitzen bleiben, weil berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Meine Empfehlung
Tatsächlich ist die Rechtslage hier aktuell völlig unklar. Weisen Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte in jedem Fall darauf hin, dass die Nutzung von E-Rollern privater Verleiher auf Dienstreisen in jedem Fall verboten werden sollten. Entsprechende Dienstreisevereinbarungen und ähnliches müssen in diesem Punkt angepasst werden.
Das gilt für Rollerfahrten auf dem Betriebsgelände
Werden die E-Scooter betrieblich eingesetzt, um Fahrten etwa auf einem weitläufigen Firmengelände zurückzulegen, müssen die Nutzer zwingend in den Gebrauch der Roller eingewiesen und über die rechtliche Einordnung informiert werden. Das heißt auch, dass E-Scooter in solchen Fällen in Ihre Gefährdungsunterweisungen aufgenommen werden.
Und nicht zu vergessen
Elektro-Kleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge. Sie müssen somit auch regelmäßig geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Hierzu gehört auch die Überlegung, ob bei betrieblicher Nutzung z. B. Helm, reflektierende Kleidung und geeignete Schuhe getragen werden müssen.
Näheres zum Thema Gefährdungsbeurteilung mobile Arbeitsmittel finden Sie hier.
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