Arbeitsunfall Homeoffice
Frage:„Wir richten erste Home-Office-Arbeitsplätze ein. Nun stellt sich uns die Frage: Was passiert eigentlich, wenn eine Home-Office-Kraft zum Beispiel auf den Weg zur Toilette, oder weil sie sich ein Glas Wasser aus der Küche holt, verunglückt. Also die Treppe runterfällt oder ähnliches. Ist das dann ein ggfs. meldepflichtiger Arbeitsunfall, oder nicht?“
Antwort: Die Frage ist nur zu berechtigt. Denn ob bei einem (Arbeits-)Unfall zu Hause die Berufsgenossenschaft einspringt oder nicht, macht einen großen Unterschied. Weil nämlich die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich umfangreicher sind als die der gesetzlichen Krankenversicherungen. So umfasst die Leistung der Berufsgenossenschaft neben Reha-Kosten, Physiotherapie und Versorgung mit Hilfsmitteln oftmals auch Unfallrente oder den Umbau des Arbeitsplatzes oder der Wohnung.
So unterscheiden Sie richtig
Nicht immer lässt sich exakt abgrenzen, ob ein Unfall zu Hause im Home-Office passierte, weil jemand einer privaten Tätigkeit nachging oder nicht. Hier hat das Bundessozialgericht (BSG) aber festgelegt: Entscheidend ist die „Handlungstendenz“ der oder des Versicherten. Heißt im Klartext: Erfolgte die Handlung, bei der sich der Unfall ereignete, weil Geschäftliches erledigt wurde, ist es ein versicherter Arbeitsunfall.
Im vom BSG entschiedenen Fall hatte eine Frisörin ihren Salon im Erdgeschoss ihrer Wohnung. Die Waschmaschine befand ich im (privat genutzten) ersten Stock. Als sie auf den Weg dorthin verunfallte, wollte das die Berufsgenossenschaft nicht anerkennen. Doch die Frau konnte glaubhaft machen, dass sie ausschließlich Wäsche für den Salon holen wollte.
Weiteres Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin geht vom Privatbereich in ihr Home-Office, um mit dem Geschäftsführer zu telefonieren. Folge: Arbeitsunfall (BSG, Urteil vom 28.11.2018, Az. B 2 U 28/17 R). Nicht versichert dagegen ist ein Unfall beim Spazierengehen in der selbst auferlegten Mittagspause (Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 24.7.2019, Az. L 9 U 208/17).
Im Klartext:
Kann ein Home-Office-Mitarbeiter glaubhaft machen, dass er eine geschäftliche Aktivität verrichtete oder wegen einer solchen im Haus unterwegs war, ist der Unfall versichert. Stehen private Aktivitäten (Wasser holen, Herd abstellen etc.) im Vordergrund, gilt: Kein Arbeitsunfall, die Berufsgenossenschaft ist nicht in der Pflicht.
Näheres zum Thema Arbeitsunfall finden Sie hier.
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