Krankheit – krankschreiben – Arbeitssicherheit
Eine Arbeitnehmerin war bereits mehr als 6 Wochen krankgeschrieben. Damit brauchte der Arbeitgeber das Entgelt nicht mehr fortzuzahlen. Die Arbeitnehmerin bekam Krankengeld von der Krankenkasse. Um zu überprüfen, ob die Arbeitnehmerin wirklich noch krank war, wurde sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) untersucht. Ergebnis: Sie ist wieder arbeitsfähig.
Trotzdem ging die Arbeitnehmerin nicht mehr zur Arbeit. Die Kasse stellte die Zahlungen ein. Sie klagte – und verlor. Denn sie konnte kein gegenteiliges Attest vorlegen. Deshalb durfte ihr die Kasse das Geld zu Recht streichen (Sozialgericht Mannheim, am 22.7.2019 veröffentlichtes Urteil vom 9.11.2018, Az. S 4 KR 143/18).
Was ich Ihnen empfehle
Die Arbeitnehmerin hatte sich wegen Schmerzen in der rechten Hand krankschreiben lassen. Folge der Belastung durch den Beruf. Hätte sie aber weiterhin Krankengeld beziehen wollen, hätte Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes erschüttern müssen – mit einem eigenen Attest. Hier aber ging sie wegen der andauernden Schmerzen einfach nicht zur Arbeit und blieb den Beweis schuldig. Das kam ihr am Ende teuer zu stehen.
Ein Tipp an Beschäftigte in Berufen mit starker körperlicher Belastung über dieses Urteil nicht schaden. Wer sich nicht arbeitsunfähig fühlt, soll schließlich auch nicht arbeiten. Aber in Fällen wie dem geschilderten muss eben ein eigenes Attest her. Sonst wird es teuer.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier. Bei Arbeitssicherheit heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Arbeitssicherheit heute Ihnen geben wird.
Neues zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier