Hitze Arbeitssicherheit
Arbeitgeber haben die Verpflichtung, ihre Beschäftigten vor Hitze und UV-Strahlung im Freien zu schützen (§§ 4, 5, 11, 12 Arbeitsschutzgesetz,§ 3a Anhang 5.1 Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift1 (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)). Kein leichtes Unterfangen angesichts der strahlenden Sonne und der tropischen Hitze, die derzeit draußen herrscht. Die folgenden 3 Schritte bringen Sie auf die sichere Seite:
3 Schritte bei Hitze für Arbeitssicherheit: So sind Sie diesen Sommer auf der sicheren Seite
Schritt 1: | Erinnern Sie die Beschäftigten durch eine schriftliche Arbeitsanweisung daran, sich bei Tätigkeit unter freiem Himmel vor solarer UV-Strahlung zu schützen. Gefährdungsbeurteilung nicht vergessen. |
Schritt 2: | Stellen Sie geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung, damit Ihre Beschäftigten möglichst wenig durch UV-Strahlung gefährdet werden. |
Schritt 3: | Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen und bei längeren Schönwetterphasen immer wieder, ob Ihre Mitarbeiter diese Schutzmaßnahmen auch wirklich in Anspruch nehmen. |
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