In Deutschland ist die Integration und Unterstützung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben eine wichtige Aufgabe. Für die Schwerbehindertenvertretung und die Betroffenen selbst ist es essenziell zu wissen, welche Behörden in den jeweiligen Bundesländern als Ansprechpartner dienen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der zuständigen Stellen in allen 16 Bundesländern:
- Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg sind die Integrationsämter bei den Regierungspräsidien Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Tübingen zuständig.
- Bayern: In Bayern wenden Sie sich an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), speziell an die Regionalstellen des Integrationsamtes.
- Berlin: In Berlin ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales der richtige Ansprechpartner.
- Brandenburg: Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung, insbesondere das Integrationsamt, zuständig.
- Bremen: In Bremen wenden Sie sich an das Amt für Soziale Dienste, speziell an die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
- Hamburg: In Hamburg ist das Integrationsamt bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration angesiedelt.
- Hessen: In Hessen ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales zuständig.
- Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, insbesondere an das Integrationsamt.
- Niedersachsen: In Niedersachsen sind die Landessozialämter bei den Regierungsvertretungen Ihre Ansprechpartner.
- Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen ist das LWL-Integrationsamt Westfalen bzw. das LVR-Integrationsamt Rheinland zuständig.
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, genauer an das Integrationsamt.
- Saarland: Im Saarland ist das Landesamt für Soziales, speziell das Integrationsamt, der richtige Ansprechpartner.
- Sachsen: In Sachsen wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Schwerbehindertenrecht.
- Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, speziell das Integrationsamt, zuständig.
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein wenden Sie sich an das Landesamt für soziale Dienste, insbesondere an das Integrationsamt.
- Thüringen: In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Soziales und Familie, speziell das Integrationsamt, der richtige Ansprechpartner.
Für detaillierte Informationen und spezifische Anliegen empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit der jeweiligen Behörde aufzunehmen. Die Schwerbehindertenvertretungen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Menschen im Berufsleben. Durch die enge Zusammenarbeit mit den genannten Behörden kann eine effektive Unterstützung gewährleistet werden.