In der Rolle der Schwerbehindertenvertretung nehmen Sie eine zentrale Position im Schutz und in der Förderung der Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Ein besonders relevantes Feld Ihrer Tätigkeit ist die Mitwirkung bei Kündigungsverfahren. Um Ihre Aufgaben effektiv auszuführen, ist es essentiell, die Fristen bei der Anhörung von Kündigungen genau zu kennen und einzuhalten.
Rechtlicher Rahmen
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) schreibt vor, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber einer schwerbehinderten Person die Schwerbehindertenvertretung anhören muss. Dieser Prozess dient dem Schutz der betroffenen Personen und soll sicherstellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Wichtige Fristen im Überblick
- Anhörungsfrist: Die Anhörungsfrist beträgt eine Woche (sieben Tage), beginnend vom Tag der Information an die Schwerbehindertenvertretung über die Kündigungsabsicht. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, zu der geplanten Kündigung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Alternativen oder Einwände zu formulieren.
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist selbst ist von dieser Regelung unberührt und richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Die Anhörung muss jedoch vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt sein, um die Wirksamkeit der Kündigung nicht zu gefährden.
Ihre Rolle und Einflussnahme
Obwohl die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung für den Arbeitgeber nicht bindend ist, muss sie ernsthaft in Betracht gezogen werden. Eine Missachtung Ihrer Stellungnahme oder eine fehlerhafte Anhörung kann zur Rechtswidrigkeit der Kündigung führen. Ihre Expertise und Ihr Engagement sind daher von unschätzbarem Wert, um die Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren.
Sonderfälle und Ausnahmeregelungen
Es gibt Situationen, in denen die Anhörungsfristen angepasst werden können, beispielsweise bei außerordentlichen Kündigungen oder Betriebsstilllegungen. Für solche Fälle ist es ratsam, sich rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.