Vielleicht kennen Sie es aus Ihrem Betrieb: Ihr Arbeitgeber ist eher zurückhaltend, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung einzustellen. Aber es muss nicht gleich ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag geschlossen werden. Um zu prüfen, ob ein (schwer-)behinderter Mitarbeiter gut in den Betrieb passt, können Sie ein Betriebspraktikum vorschalten.
Vorteile eines Betriebspraktikums
Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber, die so dringend benötigten Nachwuchskräfte mittels eines Praktikums unverbindlich kennenzulernen. Nicht selten entwickelt sich daraus eine Eigendynamik für alle Beteiligten und das Praktikum führt zum Ausbildungsvertrag oder Anstellungsvertrag.
Welche Praktikumsart ist für Sie geeignet?
Es gibt unterschiedliche Praktikumsarten. Entscheidend ist, was Ihr Betrieb mit dem Praktikum erreichen möchte:
1. Schüler-Betriebspraktikum
In Förder-, Hauptschulen etc. steht in den letzten Klassen ein Praktikum auf dem Plan, um sich auf die Berufswahl vorzubereiten. Jedes Bundesland hat hierzu seine eigenen Regelungen. So können es zum Beispiel Praktika über mehrere Wochen oder Tage sein, die während der Schulzeit bzw. Ferien geleistet werden müssen.
2. Studentisches Pflichtpraktikum
Während des Studiums müssen Studierende meist ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das ist so in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt.
Wichtig
Für beide Praktika-Arten besteht keine Vergütungspflicht – und: Arbeitsrecht bzw. Berufsbildungsgesetz BBiG finden hier keine Anwendung. Aber: Andere Schutzrechte, wie Arbeitssicherheit und das Arbeitszeitgesetzt natürlich schon. Anders sieht da bei einem Praktikum nach dem Berufsbildungsgesetz aus:
3. Praktikum nach dem Berufsbildungsgesetz
Wenn das Praktikum durchgeführt wird, damit die Praktikanten berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen erlernen, kommt das BBiG zur Anwendung. Das gilt zum Beispiel bei Praktikanten im Handwerk. Hier gilt auch die Handwerksordnung HwO.
Wichtig
Weil hier das BBiG zum Tragen kommt, haben die Praktikanten Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Zeit Ihres Praktikums.
4. Praktikum während berufsfördernder Maßnahmen
Machen Sie Ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass er für einen Praktikumsplatz, den er mit Menschen mit Behinderung besetzt, berufsfördernde Maßnahmen erhält. Das können beispielsweise Fördergelder, Beratung oder unterstützende Hilfen sein. Unterstützen Sie solche Praktika, denn für (schwer-)behinderte Menschen ist meist das Betriebspraktikum der Einstieg in das Berufsleben.
5. Praktikum während berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen BvB
Damit junge Menschen mit Behinderung besser auf eine Ausbildung oder Arbeitsstelle vorbereitet werden, bietet die Bundesagentur für Arbeit die Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme an, kurz BvB.
Hier werden neben den schulischen und fachpraktischen Inhalten wie Workshops oder Berufsorientierung auch betriebliche Praktika unterstützt und angeboten. Der Umfang des Praktikums kann auf den Förderbedarf des einzelnen Schwerbehinderten abgestimmt werden.
Wer vermittelt Praktikanten?
Wenn sich Ihr Arbeitgeber dazu bereiterklärt, dass Ihr Betrieb behinderten Menschen die Möglichkeit gibt, ein Praktikum zu absolvieren, dann vermitteln Ihnen die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit geeignete Praktikanten.
Und weil bei einem Praktikumsplatz mit (schwer-)behinderten Menschen auch häufig Fragen auftauchen, wie z. B.
- behinderungsgerechte Einrichtung und Gestaltung des Arbeits- bzw. Praktikumsplatzes,
- Umgang mit (schwer-)behinderten Menschen,
- Förderung oder
- Betreuungsbedarf während der Einarbeitung,
beraten Sie die Reha-Teams gleich ausführlich und individuell.
Außerdem unterstützt Sie bei der Vermittlung von Praktikanten auch die Bildungseinrichtung der beruflichen Rehabilitation. Das sind außerbetriebliche bzw. externe Fachdienste, die sich auf den besonderen Förderbedarf von Menschen mit Behinderungen konzentriert haben.
Das können beispielsweise
- Integrationsfachdienste,
- Inklusionsberatungsstellen bei den Kammern,
- Vermittlungsdienste von Ausbildungs- und Rehaeinrichtungen oder
- betriebsnahe Fachdienste und Dienstleister sein.