Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass Ihr Arbeitgeber natürlich auch die Sicherheit und Gesundheit der schwerbehinderten im Rollstuhl sitzenden Mitarbeiter schützen müssen. Dazu zählen auch die Bewertung von Gesundheitsrisiken und die Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei ein wichtiges Element, das gemeinsam mit anderen Arbeitsschutz-Akteuren in Ihrer Dienststelle bzw. Betrieb durchgeführt wird. Sie ermittelt physische als auch psychische Risiken und Belastungen der betroffenen Beschäftigten und ermöglicht dadurch angemessene Schutzmaßnahmen. Aber was sind die größten Barrieren, denen Ihre im Rollstuhl sitzenden Kollegen ausgesetzt sind?
Häufig erleben Arbeitgeber die bauliche Barriere als die bedeutendste Herausforderung, da oft bauliche Anpassungen für Menschen im Rollstuhl erforderlich sind. Aber das ist keine unüberwindliche Barriere, sondern eine, die sich in den meisten Fällen sehr gut umsetzen lässt – und sogar finanziell gefördert wird.
Es stehen dafür diverse Möglichkeiten zur Verfügung, um die Arbeitsumgebung den individuellen Anforderungen von Ihren schwerbehinderten Mitarbeitern im Rollstuhl anzupassen. Dazu gehören z. B.
- bauliche Veränderungen der Zugangswege und Sanitäranlagen,
- Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen,
- Förderung neuer Qualifikationen,
- Bereitstellung personeller Unterstützung oder
- Nutzung spezieller Arbeitsmittel usw.
Welche Möglichkeiten zum Einsatz kommen, hänge nicht nur vom Arbeitsplatz selbst ab, sondern vor allem von den betroffenen Mitarbeitern im Rollstuhl. Deshalb müssen Lösungen immer bedarfsgerecht betrachtet werden.
Gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat Ihr Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange der schwerbehinderten Mitarbeiter im Rollstuhl im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.
Und das gilt besonders für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von
- Türen,
- Verkehrswegen,
- Fluchtwegen,
- Notausgängen,
- Treppen,
- Orientierungssystemen,
- Waschgelegenheiten und Toilettenräumen.
Dazu müssen die entsprechenden Gefährdungen gesichtet und im Hinblick auf die betroffenen Beschäftigten ermittelt und Maßnahmen ergriffen werden. Das gelingt in diesem Fall mit der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das geeignete Werkzeug, um mögliche Risiken aufzuspüren. Die Gefährdungsbeurteilung führen Sie nicht alleine, sondern gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. dem Sicherheitsbeauftragten durch.
Welche Gefährdungen können für Rollstuhlnutzende entstehen?
Für Rollstuhlnutzende können Gefährdungen beispielsweise durch folgende Faktoren gegeben sein:
- schwer zu öffnende Türen
- beengte Räume und Flure
- Quetschgefährdung durch Drehflügel- oder Schiebetüren
- rutschige Bodenbeläge
- Teppiche und Matten, die das Rollstuhlfahren darauf erschweren
- Belastung durch permanentes Sitzen
- eingeschränkter Greifraum
- schmale oder ungeeignete Fluchtwege und Notausgänge